Bundesfamilienministerin stellt Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vor
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Blick aus Berlin Oktober 2014

Blick aus Berlin

Extra-Tipp Kolumne: Blick aus Berlin

Extra-Tipp Kolumne: Blick aus Berlin

Für die Mönchengladbacher ist sie die Frau in Berlin: Gülistan Yüksel gibt als Bundestagsabgeordnete allmonatlich im Extra-Tipp Einblicke in ihre Arbeit als Abgeordnete. Die seit 1970 in Mönchengladbach – Rheydt lebende SPD Politikerin ist seit September 2013 Bundestagsmitglied für die SPD-Bundestagsfraktion. Gülistan Yüksel ist Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Siegmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, hat die wirtschaftliche Herbstprojektion vorgestellt. Deutschland steht weiterhin auf einem robusten wirtschaftlichen Fundament. Der Arbeitsmarkt ist in guter Verfassung und die Reallöhne sind gestiegen. Vor dem Hintergrund der schwachen Entwicklung der Weltwirtschaft, politischer Krisen wie z.B. in der Ukraine sowie der schleppenden Erholung in Europa hat sich die konjunkturelle Lage in Deutschland eingetrübt. Trotz der schwächeren Konjunkturprognose ist Panik nicht angebracht. Die Investitionen in unsere Verkehrswege und den Bildungsbereich werden deutlich steigen. Mit der Entlastung der Länder und Kommunen um rund 10 Mrd. Euro, werden zusätzliche Freiräume für Investitionen geschaffen. Das Ziel der „schwarzen Null“ in 2015 bleibt. Die Binnenkonjunktur ist intakt. Schulden machen ist deshalb nicht sinnvoll. Deutschland braucht vielmehr eine umfassende Investitionsstrategie.

In der Oktobersitzungswoche hatten wir außerdem die erste öffentliche Anhörung im Familienausschuss zu dem wichtigen Thema Elterngeld Plus. Die geladenen Sachverständigen waren sich einig, dass das Elterngeld Plus eine notwendige und gute Weiterentwicklung des Elterngeldes darstellt. Es soll Eltern mehr Flexibilität in ihrer Zeitgestaltung bringen und so Beruf und Familie besser vereinbaren. Künftig haben Mütter und Väter, die schon während des Elterngeldbezugs früher wieder in Teilzeit in den Beruf zurückkehren möchten, die Möglichkeit, die Leistung länger zu beanspruchen und somit voll auszuschöpfen. Auch ein zusätzlicher Partnerschaftsbonus ist geplant. Die Elternzeit wird durch eine Aufteilung von zwei in drei mögliche Abschnitte flexibler. Statt bisher 12, können nun 24 Monate, ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Das Bundeskabinett hat diese Woche den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Die bestehenden Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit werden jetzt besser miteinander verzahnt und gemeinsam weiterentwickelt: Zentrale Neuerungen sind der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.

 

Herzlichst

Ihre Gülistan Yüksel