Die Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel bei ihrer Plenarrede zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 30.11.2023.
Plenarrede zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 30.11.2023
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Plenarrede vom 14.12.2023

Die Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel bei einer Plenarrede.

Die Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel bei einer Plenarrede.

Gülistan Yüksel (SPD): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus Gesprächen mit meiner Ausländerbehörde in Mönchengladbach weiß ich nicht nur um die großartige Arbeit, die die Angestellten dort tagtäglich leisten; ich weiß auch, dass die Arbeit gelegentlich einfacher sein könnte, zum Beispiel durch sinnvolle, zeitgemäße Regelungen zur Digitalisierung. Und genau das haben wir uns als Ampelkoalition vorgenommen. Wir bringen endlich die Digitalisierung der Verwaltung voran; denn hier gibt es einiges aufzuholen. 

Ich bin deshalb froh, dass wir heute einen Gesetzentwurf beraten, der den Ausländerbehörden ihre Arbeit grundlegend erleichtert. So umständlich der Titel dieses Gesetzes auch klingen mag, so bringt es doch wichtige Vereinfachungen und Verbesserungen. Wir steigern durch eine stärkere Digitalisierung und Vernetzung zwischen Ausländer- und Leistungsbehörden die Effizienz der Verwaltung. Dadurch beschleunigen wir Verfahren und schaffen konkrete Abhilfe bei der Überlastung der Behörden. 

Zukünftig soll der Austausch von bestimmten Daten zu existenzsichernden Leistungen automatisiert über das Ausländerzentralregister erfolgen. Dazu zählen unter anderem Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, der Unterhaltsvorschussstellen oder der Sozialhilfe. Es geht konkret um Informationen darüber, welche Art Leistung eine Person bekommt, welche die zuständige Leistungsbehörde ist und wie lange eine staatliche Leistung bezogen wird. 

Darüber hinaus erleichtert auch die geplante Speicherung der Verpflichtungserklärung weitere Prozessschritte; hierauf ist der Parlamentarische Staatssekretär Özdemir eben eingegangen. Bisher werden Daten und Dokumente behördenintern noch zu oft per Mail oder sogar noch per Post ausgetauscht und abgefragt. Das dauert viel zu lange und führt zu vielen kleinen und zeitintensiven Arbeitsschritten, welche die Verfahren unnötig in die Länge ziehen. Das belastet nicht nur die Mitarbeitenden, es sorgt auch bei den betroffenen Personen für Unverständnis, zum Beispiel, wenn sie dieselben Dokumente immer wieder bei verschiedenen Behörden vorlegen müssen. 

Gerade am Beispiel des Rechtskreiswechsels der Ukrainerinnen und Ukrainer – darauf sind Sie ja auch eben eingegangen, Herr Kollege – hat sich gezeigt, welche Belastung die Behörden durch das manuelle Abfragen von Daten haben. Nur über Umwege konnten die betroffenen Behörden herausfinden, ob ein Bezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestand. Die Antragstellenden mussten gebeten werden, eine entsprechende Bescheinigung selbst beizubringen. 

Für die Ausländerbehörden entfallen also viele manuelle Abfragen zu Sozialleistungen. Zudem werden Einzelfallrecherchen minimiert, Verfahren schneller bearbeitet, und es wird Leistungsmissbrauch vorgebeugt. Gleichzeitig profitieren auch die Menschen, deren Daten gespeichert werden; denn ihnen werden bald unnötige Behördengänge erspart. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, enthält das Gesetzesvorhaben gute und wichtige Ziele. Gleichzeitig dürfen und werden wir aber nicht den Datenschutz der betroffenen Personen aus den Augen verlieren; denn das Ausländerzentralregister enthält schon jetzt Zigtausende, teilweise sensible Daten, und hinter all diesen Daten stehen Menschen und Einzelschicksale. 

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Stephan Thomae (FDP))