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Die neue Kolumne von Gülistan Yüksel!

Die neue Kolumne von Gülistan Yüksel!

Mehr Gerechtigkeit für mehr Zusammenhalt 

Extra-Tipp Kolumne von Gülistan Yüksel

Erschienen am 15. Oktober 2023

Wie können wir gegen Ungleichheit ansteuern? Das war das Thema einer Diskussionsveranstaltung, die ich im Namen der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit meinem Kollegen und Finanzexperten Tim Klüssendorf veranstaltet habe.

Dabei wurde klar: In Sachen Steuergerechtigkeit hat Deutschland Nachholbedarf. Wer über 20 Millionen Euro erbt, zahlt im Schnitt nur zwei Prozent Erbschaftssteuer, während es bei einem Betrag zwischen 250.000 und 500.000 Euro etwa zehn Prozent sind. So erlauben viele Schlupflöcher bei der Erbschaftssteuer den Superreichen, ihre Vermögen oft steuerfrei zu vererben – etwa indem sie durch regelmäßige Schenkungen die Freibeiträge unterlaufen. Besonders kurios: Ab einer Grenze von 300 Wohnungen gilt das Erbe als Betriebsvermögen und bleibt in der Regel steuerfrei. All das trägt dazu bei, dass hierzulande nur zehn Prozent der Bevölkerung ganze 65 Prozent des Nettovermögens besitzen, während die Hälfte der Bevölkerung nichts hat.

Mit einer Reform der Erbschaftssteuer, der Einsetzung der Vermögenssteuer für Multimillionäre oder einer einmaligen Vermögensabgabe könnten wir mehr Gerechtigkeit für unser Land erreichen. Wir würden damit nicht nur die finanzielle Basis unseres Staates ausbauen, sondern ganz entscheidend auch den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken.

Auch eine internationale Mindeststeuer verfolgt dieses Ziel. Denn jede kleine Buchhandlung zahlt Steuern, große internationale Konzerne wie zum Beispiel Amazon zahlen wenig. Doch auch sie sollen sich angemessen daran beteiligen, dass Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Straßen gebaut werden können. Deshalb hat sich Olaf Scholz noch als Bundesfinanzminister für eine internationale Mindeststeuer für große Konzerne eingesetzt. Mit Erfolg: 2021 haben sich 141 Staaten darauf geeinigt, eine solche Steuer einzuführen. Im Gleichklang mit den anderen EU-Ländern setzen wir die Regelung jetzt in Deutschland um.

Durch eine Nachversteuerung von nicht oder niedrig besteuerten Unternehmensgewinnen wird so eine globale Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent sichergestellt. Große internationale Konzerne können sich somit nicht länger ihrer Finanzierungsverantwortung für das Gemeinwesen entziehen.

Herzlichst

Gülistan Yüksel