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Leiharbeit und Werkverträge werden reguliert – „Wichtiger Schritt, um Lohndumping zu verhindern“

Bis zuletzt haben die Koalitionspartner hart um die Details verhandelt. Nun hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. „Damit haben wir nicht nur Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern vor allem die Grundlage zur Abschaffung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Beschäftigten geschaffen. Denn: mit klaren Regelungen wird dem Lohndumping in Betrieben Einhalt geboten“, erklärt Gülistan Yüksel zu dem Gesetz, das am 1. April 2017 in Kraft treten wird.

Die wichtigsten Neuerungen sind laut Yüksel die Einführung von „Equal Pay“ – dem Prinzip gleicher Bezahlung – nach neun Monaten sowie eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden sofern sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche nicht per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen. Jenseits dieser Regelungen profitieren Leiharbeiter auch durch eine Tariföffnung ab der sechsten Einsatzwoche.

„Auf Druck der SPD konnte erreicht werden, dass Verträge zwischen Unternehmen nicht mehr risikolos als Werkverträge bezeichnet werden, wenn es sich dabei um Leiharbeitsverträge handelt. Auch die Informationsrechte von Betriebsräten wurden gestärkt und erstmals überfällige Sanktionen für Rechtsmissbrauch eingeführt“, betont Yüksel, der es besonders wichtig ist, dass Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.

„Leider waren weitere aus unserer Sicht wünschenswerte Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der CDU/CSU nicht umsetzbar. Die SPD wird sich aber weiterhin für gute Arbeit einsetzen“, sagt Yüksel, die mehr Tarifbindung und Mitbestimmung fordert. „Dennoch, das Gesetz zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes ist eine wesentliche Verbesserung für viele Personen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten“, so Yüksel abschließend.