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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

kl.Foto n. UBV

Jährlich am 3. Dezember findet der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen statt. Er trägt dazu bei, auf die Lebenssituation der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Zugleich erinnert er an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Allein in Deutschland sind es rund 17 Millionen Erwachsene, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. „Leider klaffen die Lebensrealität vieler Menschen mit Behinderungen weit auseinander von dem Zustand, wie er im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben wurde. Ich bin deshalb froh, dass es uns gelungen ist, nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in dem zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag aufzunehmen“, erklärt Yüksel. Damit sollen Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport erreicht werden. Darüber hinaus sollen die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen etabliert werden. „Wir werden nicht nur heute, sondern jeden Tag daran arbeiten, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern“, so Yüksel.

Das bedeutendste und ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt besteht sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe.

Yüksel betont: „Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für mich als Sozialdemokratin auch, Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert zu gestalten. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand.“

Diese und weitere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz wurden nun in Form eines Eckpunktepapiers veröffentlicht. „Ich freue mich, dass die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen nutzt, um die aus ihrer Sicht bestehenden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz in einem Eckpunktepapier vorzustellen“, erklärt Yüksel, die selbst mit dem Thema immer wieder in ihrem Fachausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend befasst ist.

SPD Eckpunktepapier Bundesteilhabegesetz:
eckpunktepapier_kerstin_tack_bundesteilhabegesetz_stand_01_12_2014