Klimaschutz kennt keine Sommerpause
19. August 2019
Mehr Geld für mehr Familien
16. September 2019

15 Millionen Euro für Schulen in Mönchengladbach Förderrichtlinie des Digitalpakts Schule gebilligt

15 Millionen Euro – so viel bekommen die Mönchengladbacher Schulen, um fit für die Digitalisierung zu werden. „Gerade Kinder und Jugendliche müssen frühestmöglich digitale Kompetenzen erlernen. Schließlich sind sie es, die in einer hoch digitalisierten Welt leben und arbeiten werden. Deswegen hat sich die SPD dafür eingesetzt, dass der Bund die Länder bei der digitalen Ausstattung der Schulen unterstützen kann“, informiert die Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel.

Die NRW-Landesregierung hat nun die Förderrichtlinien des Digitalpakts gebilligt und damit die Auszahlung der finanziellen Mittel ermöglicht. Mit den Fördermitteln sollen die Schulen mit schnellem WLAN sowie mit interaktiven Tafeln, sogenannte Whiteboards, ausgestattet werden. Zudem wird mit dem Geld die Anschaffung von modernen Laptops, Notebooks und Tablets finanziert.

„In Mönchengladbach haben wir schon zwei Pilotschulen geplant, die Erfahrungen sammeln sollen, wie digitale Medien und Konzepte in den Unterricht integriert werden können“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Felix Heinrichs. Es komme dabei nicht nur auf Breitbandanschlüsse und Ausrüstung an, sondern auf völlig neue Unterrichtskonzepte. „Digitales Lernen heißt, neue Medien und Techniken in den Alltag zu integrieren. Hier kommt auf die Lehrerinnen und Lehrer eine große Herausforderung zu!“

Daher müssen die Lehrerinnen und Lehrer gut qualifiziert sein, um die digitalen Medien zu nutzen und um die digitalen Kompetenzen vermitteln zu können. Deswegen werden auch verstärkt Fortbildungen von Lehrkräften gefördert. „Das Arbeiten mit digitalen Werkzeugen soll künftig in der Schule so selbstverständlich sein wie Rechnen und Schreiben“, betont Yüksel.

Die Förderrichtlinie für den Digitalpakt wird zum 15. September 2019 im Amtsblatt des NRW-Schulministeriums veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können die Schulträger und die Schulen des Gesundheitswesens bei den Bezirksregierungen Anträge auf Förderung stellen. Für die Antragsstellung wurde mit den Bezirksregierungen ein schlankes, digitales Verfahren aufgesetzt, das ebenfalls am 15. September freigeschaltet wird. Der Link zum Antragsverfahren wird auf der Seite des Schulministeriums unter www.schulministerium.nrw.de bekannt gegeben.