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21. März 2017

GEGEN Gehaltexzesse bei Managern & FÜR Arbeitslosengeld Q: Mehr Sicherheit durch Qualifizierung

SPD-Fraktion legt Gesetzentwurf gegen Gehaltexzesse bei Managern vor

 

Wer Außergewöhnliches leistet oder viel Verantwortung trägt, der hat ein entsprechend hohes Gehalt verdient. Ein Blick in deutsche Chefetagen zeigt jedoch, dass Maß und Mitte in vielen börsennotierten Unternehmen offensichtlich verloren gegangen sind: Heute verdienen Vorstände im Schnitt mehr als das 50fache des Durchschnittsverdiensts im Betrieb – unabhängig vom eigentlichen Arbeitserfolg. Hohe Zusatzleistungen („Boni“) werden sogar dann noch gezahlt, wenn ein Unternehmen wegen Missmanagements Verluste macht und Beschäftigte um ihren Job zittern müssen. Mit diesem Missverhältnis muss endlich Schluss sein! Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in Aktiengesellschaften wieder für ein angemessenes Verhältnis zwischen Vorstandsgehälter und Durchschnittsverdienst sorgen soll.

Wir sind der Meinung: Überhöhte Gehälter dürfen nicht auch noch von allen Steuerzahlern mitbezahlt werden. Deshalb fordern wir, dass nur noch Gesamtbezüge bis maximal 500.000 Euro als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein dürfen. Zudem wollen wir die unsägliche Praxis beenden, dass schlechte Leistungen auch noch belohnt werden: Künftig soll der Aufsichtsrat das Recht erhalten, in diesem Fall Gehälter oder Ruhebezüge von Vorständen nachträglich herabzusetzen. Außerdem verpflichten wir die Eigentümer, das Verhältnis zwischen Vorstandvergütung und Durchschnittsverdienst im Unternehmen zu beschließen. Die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern bleiben hiervon unberührt. Denn der Aufsichtsrat behält das alleinige Vorschlagsrecht über das Vergütungssystem.

Arbeitslosengeld Q: Mehr Sicherheit durch Qualifizierung

Unser Land steht heute wirtschaftlich hervorragend da. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist anhaltend positiv, die Zahl der Arbeitslosen niedrig. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass das so bleibt. Dafür müssen wir heute die richtigen Weichen stellen. Denn unsere Arbeitswelt steckt im tiefgreifenden Wandel: Durch die umfassende Digitalisierung aller Arbeits- und Produktionsbereiche werden neue Tätigkeiten und Qualifikationen nachgefragt, während andere nicht länger gebraucht werden. Deshalb müssen wir mehr in die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern investieren. Nur so verhindern wir, dass sich der Fachkräftemangel in manchen Berufen verstärkt und gleichzeitig Menschen arbeitslos sind, weil sie die erforderlichen neuen Qualifikationen nicht erwerben konnten.

Daher ist es so wichtig, dass wir, wie von Andrea Nahles vorgeschlagen, ein Recht auf Weiterbildung schaffen. Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung soll gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitslosen, die innerhalb von drei Monaten keine neue Beschäftigung finden, ein Angebot für eine Qualifizierung zu machen, die die Vermittlungschancen nachhaltig erhöht. Gleichzeitig sollen alle Beschäftigten für die Dauer ihres Erwerbslebens einen Anspruch auf Beratung über berufliche Weiterbildung erhalten. Dafür sieht das Konzept des Arbeitslosengelds Q vor, die Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterzuentwickeln. Wir wollen zudem die Schwelle für den Bezug von Arbeitslosengeld I absenken. Damit sind auch jene abgesichert, die wie in der Kreativbranche oftmals nur kurzfristig beschäftigt sind. Wir finden: Wer auf einem sehr beweglichen Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung finden muss, der soll sich auf einen wirksamen Schutz der Arbeitslosenversicherung verlassen können. Das Arbeitslosengeld Q ist ein kluges, innovatives Konzept, das mehr Sicherheit mit deutlich mehr Investitionen in die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung verbindet.

Die SPD steht für eine moderne und gerechte Arbeitsmarktpolitik, die sich darum kümmert, dass die Menschen auch im 21. Jahrhundert schnell einen Job finden – gut bezahlt und zu fairen Bedingungen. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode auch weiter für das Gesetz zur Entgeltgleichheit und für ein Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit kämpfen.

60 Jahre Römische Verträge: Europas Zusammenhalt verteidigen

In zwei Wochen jährt sich zum 60. Mal die Unterzeichnung der Römischen Verträge. Nur wenige Jahre nach den verheerenden Zerstörungen und dem unermesslichen Leid des Zweiten Weltkrieges reichten sich damals ehemalige Feinde die Hand. Im festen Wille, dass nicht länger Schlachtfelder und Schützengräben, sondern eine enge Zusammenarbeit auf den Grundwerten von Frieden, Freiheit und Recht die Zukunft Europas bestimmen sollten. Die sechs Gründungsstaaten der heutigen Europäischen Union legten damit den Grundstein für eines der mutigsten und erfolgreichsten Friedensprojekte der Menschheit.

Die europäische Integration hat Geschichte geschrieben. Sie ist alles andere als überholt. Würde es die EU heute nicht geben, man müsste sie gründen! Denn mehr denn je hängt unser Wohl heute davon ab, dass wir einem zerstörerischen Nationalismus auf unserem Kontinent Einhalt gebieten und Probleme solidarisch lösen. Nur gemeinsam können wir in Europa unsere Freiheit, unsere Sicherheit und unseren Wohlstand in einer sich dynamisch wandelnden Welt wahren.