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Lohngerechtigkeit jetzt!

Die SPD-Bundestagsfraktion gratuliert Frank-Walter Steinmeier, der von der Bundesversammlung am Sonntag mit überwältigender Mehrheit zum 12. Bundespräsidenten gewählt wurde. Gleichzeitig danken wir dem scheidenden Bundespräsidenten Joachim Gauck für seine Verdienste. Er hat dem Amt des Bundespräsidenten mit seinen inhaltlichen Impulsen und seiner besonnenen, integren Amtsführung in den vergangenen fünf Jahren wieder Gewicht und Würde zurückgegeben.

Frank-Walter Steinmeier ist ihm ein würdiger Nachfolger. Er wird als Bundespräsident die Werte unserer freien, liberalen Demokratie entschlossen verteidigen und unser Land als höchster Repräsentant auch im Ausland hervorragend vertreten. Er ist mit seiner Erfahrung und Kompetenz, seiner Haltung und Integrität ein Glücksfall für Deutschland und darüber hinaus.

Die SPD schafft mehr Lohngerechtigkeit

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Das muss mit Blick auf die Entlohnung von Frauen und Männer gelten. Doch auch wenn das Gebot der Gleichbehandlung im Grundgesetz verankert ist, werden Frauen bei der Lohngestaltung in Deutschland zum Teil immer noch erheblich benachteiligt: Aktuell liegt die Lohnlücke bei gleicher und gleichwertiger Arbeit bei 21 Prozent.

Der von Manuela Schwesig erarbeitete Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit ist deshalb – zusammen mit den SPD-Erfolgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen – ein notwendiger Schritt hin zu einem fairen Arbeitsmarkt, auf dem alle die gleichen Chancen haben. Ergänzt wird dies durch unsere aktuelle Initiative für ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit.

Konkret sieht der vorliegende Gesetzentwurf zur Lohngerechtigkeit vor, dass Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten künftig einen individuellen Auskunftsanspruch haben. Damit erhalten mehr als 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden. In Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten muss darüber hinaus regelmäßig geprüft werden, ob Frauen systematisch benachteiligt werden. In tarifgebundenen Unternehmen sowie in Betrieben, die verbindlich einen Tarifvertrag anwenden, sollen die Beschäftigten ihren Auskunftsanspruch über die Betriebsräte wahrnehmen. So wird gleichzeitig die Rolle der Betriebsräte gestärkt und die Tarifbindung gefestigt.

Bund-Länder-Finanzen: Gleichwertige Lebensverhältnisse sichern

In dieser Woche beraten wir in erster Lesung eine umfassende Reform der föderalen Finanzbeziehungen, auf die sich die Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Dezember 2016 verständigt hat. Im Ergebnis wird sich der Bund künftig noch wesentlich stärker engagieren, um die finanzielle Leistungsfähigkeit gerade auch finanzschwächerer Länder zu sichern. Obwohl das finanzielle Ausgleichssystem in seiner bisherigen Form abgeschafft wird, bleibt die notwendige Solidarität unter den Ländern auch nach der Reform gewahrt. Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für gute und gleichwerte Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Dafür braucht es nicht nur einen fairen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Bundesländern. Wir streben darüber hinaus ein gesamtdeutsches Fördersystem an, das strukturschwache Regionen unabhängig von der Himmelsrichtung zielgerichtet unterstützt.

Im Rahmen des vorliegenden Gesetzpakets soll auch der vereinbarte Einstieg in das Ende des Kooperationsverbots umgesetzt werden. Damit wird die SPD einen wichtigen Erfolg erzielen. Denn nun kann endlich auch der Bund in gute Schulen mit moderner IT-Ausstattung und modernen Klassenräume investieren. Bislang ist ihm eine solche Kooperation mit den Ländern im Schulbereich untersagt. Mit der geplanten Grundgesetzänderung wird dieses Verbot aufgebrochen. Hierfür hat die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren gekämpft.

Klar ist: Das umfassende Paket gesetzlicher Änderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ist für die gesamtstaatliche Entwicklung nach 2019 von großer Bedeutung. Daher wird sich die SPD-Bundestagsfraktion in der gebotenen Sorgfalt mit den notwendigen gesetzlichen Änderungen befassen. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die konkrete Umsetzung der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft. Die SPD hat bereits eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetz durchgesetzt: Damit ist verankert, dass Bundesfernstraßen und die Bundesfernstraßengesellschaft selbst unveräußerliches Eigentum des Bundes bleiben müssen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen gibt. Sollte dies der Fall sein, dann müssen sie geschlossen werden. Und auch in Zukunft muss gelten: Über die Prioritäten im Straßenbau entscheidet das Parlament.

Entscheidend ist für uns, dass beim Personalübergang die Interessen der bisher bei den Ländern beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt bleiben. Gewerkschaften und Personalvertretungen müssen dabei eng eingebunden werden. Der bisherige Gesetzentwurf von Minister Dobrindt ist an dieser Stelle völlig unzureichend und muss dringend verbessert werden. Über diese und andere wichtige Fragen werden wir auf unserem fraktionsoffenen Abend am 14. Februar mit unabhängigen Experten diskutieren.