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Yüksel widerspricht Krings: „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz“

„Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern.“ Auf diesen Satz im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien von Union und SPD geeinigt. Irritiert zeigt sich daher die SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel darüber, dass ihr CDU-Kollege Dr. Günter Krings dieses Vorhaben nun in Frage stellt: „Zusammen mit UNICEF, dem Deutschen Kinderschutzbund und anderen hat sich die SPD lange dafür eingesetzt, Kinderrechte mit ins Grundgesetz aufzunehmen. Wir wollen, dass jedes Kind Chancen im Leben hat, dass Kinder gleichstarke Rechte wie Erwachsene haben und dass unsere Gesellschaft insgesamt kinderfreundlicher wird. Das sollte Herr Krings nicht blockieren.“

Laut Yüksel fehlen im Grundgesetz ausdrücklich formulierte Kinderrechte. „Das hat zur Folge, dass die Grundrechte von Kindern bei Entscheidungen von Jugendämtern, Gerichten und auch bei der Gesetzgebung zu oft wenig Beachtung finden. Ein Beispiel hierfür ist die Situation von Pflegekindern. Ihre Rechte sollten bei Pflegerechtsstreitigkeiten in den Mittelpunkt gerückt werden“, argumentiert Familienpolitikerin Yüksel.

„In der Verfassung garantierte Kinderrechte würden den Staat insgesamt stärker verpflichten, gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendliche sowie kindgerechte Lebensverhältnisse zu gewährleisten“, fasst Yüksel zusammen. Gerade angesichts der hohen Kinderarmut sei dieser Aspekt besonders wichtig.

Noch im Jahr 2019 wird eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Gesetzesänderung machen. Statt beim Thema Kinderrechte ins Grundgesetz im Weg zu stehen, wünscht sich Yüksel vom CDU-Politiker Krings einen konstruktiven Beitrag zur Ausformulierung – oder aber zumindest die Einhaltung des Koalitionsvertrages, den er selbst mitverhandelt hat.