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Rede zur Altersfeststellung minderjähriger Flüchtlinge

Meine erste Rede in dieser Legislaturperiode habe ich zu dem Thema Altersfeststellungen bei minderjährigen Flüchtlingen gehalten. Wir haben in der Kinder- und Jugendhilfe ein abgestuftes und sinnvolles Verfahren zur Altersbestimmung. Das Thema sollte nicht benutzt werden, um gegen Menschen zu hetzen und Stimmung zu machen. Es sind sachliche Diskussionen gefragt. Hier geht es um geflüchtete Kinder und junge Menschen, die Hilfe und Schutz brauchen.

 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher Altersfeststellungen für begleitete und unbegleitete junge Flüchtlinge verbindlich vorschreibt, wenn die „behauptete Minderjährigkeit … nicht gegeben ist“.

Zuerst einmal vorweg: Die Altersfeststellung bei unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen ist bereits gesetzlich verbindlich geregelt. In der letzten Legislaturperiode haben wir in § 42f SGB VIII bereits ein zielführendes abgestuftes Verfahren zur Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen beschlossen. Dabei werden zunächst etwaige Ausweispapiere oder ähnliche Dokumente gesichtet. Fehlen diese oder wird an den Angaben gezweifelt, führen Fachkräfte eine sogenannte qualifizierte Inaugenscheinnahme durch. Hierbei wird der Gesamteindruck des jungen Menschen gewürdigt und der Entwicklungszustand erfasst. Auskünfte jedweder Art können eingeholt, Zeugen und Sachverständige vernommen, Dokumente und Akten einbezogen werden. Bestehen weiterhin Zweifel, ist im Gesetz die Veranlassung einer medizinischen Untersuchung vorgesehen. Weigert sich der Betroffene, sich einer Untersuchung zu unterziehen, kann das Jugendamt die Leistungen entziehen. Allein die Behauptung, minderjährig zu sein, reicht also nicht aus, um die Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit dem gestuften interdisziplinären Verfahren haben wir 2015 einen richtigen und wichtigen Schritt gemacht. Das Verfahren entspricht kinderrechtlichen sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben und nutzt unterschiedliche Untersuchungsmethoden, um sich dem Alter so gut wie möglich anzunähern. Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sieht Hamburg, das immer wieder als Vorreiter genannt wird, übrigens nicht in einer Sonderrolle, sondern sagt: Wir halten uns nur ans Gesetz. – Es existiert also ein klar aufgeführtes und einheitliches Verfahren. Falls die Evaluation des Gesetzes zeigen sollte, dass Umsetzungsdefizite in der Praxis bestehen und Nachbesserungen erforderlich sind, stehen wir dem offen gegenüber.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Altersfeststellung muss unter Einbehaltung des Kindeswohls sowie unter Achtung der Menschenwürde und der körperlichen Integrität erfolgen.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die im Antrag geforderten Genitaluntersuchungen sind aufgrund unserer Verfassung ausgeschlossen, was auch richtig ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die große Mehrheit der Fachwelt spricht sich gegen eine obligatorische medizinische Altersfeststellung aus. Wie schon öfter angeführt, ist eine exakte Feststellung des Alters auch medizinisch nicht möglich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Das haben auch alle meine Vorredner gesagt. Es wird immer eine Ungenauigkeit geben.

Der Deutsche Ärztetag, die Bundesärztekammer und die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin seien hier stellvertretend für viele andere genannt, die sich deshalb nachdrücklich dagegen aussprechen. Der Präsident der Deutschen Ärztekammer sieht das Röntgen zur Altersfeststellung als Körperverletzung, da die Strahlen gerade Kinder und junge Menschen in hohem und unnötigem Maße belasten. Ich zitiere:

Es gibt für diese Untersuchungen keine medizinische Notwendigkeit, dabei sollte die immer höchstes Gebot ärztlichen Handelns sein.

Dem gibt es nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei der SPD)

Wenn ich den Antrag der AfD lese, frage ich mich, ob irgendeiner glaubt, dass medizinische Altersfeststellungen Gewaltverbrechen verhindern würden. Glaubt irgendeiner, ein Mensch begeht keine Straftat, weil in seinem Ausweis 18 und nicht 15 Jahre steht? Glaubt irgendeiner, obligatorische Röntgen- oder Genitaluntersuchungen verhindern Gewalttaten?

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion?

Gülistan Yüksel (SPD):

Nein, weil die sich sowieso nicht ändern. Sie bleiben bei ihrem Standpunkt.

(Dr. Alexander Gauland [AfD]: Und Sie nicht, oder was?)

Ich möchte gerne weiter fortführen.

(Beifall bei der SPD – Beatrix von Storch [AfD]: Ihr seid so schwach!)

Niemand sollte Gewaltverbrechen missbrauchen und das Leid und die Trauer der Menschen instrumentalisieren, um Stimmung zu machen und gegen andere zu hetzen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte noch kurz darauf hinweisen, dass unser Strafgesetzbuch bereits die Möglichkeit gibt, in Zweifelsfällen eine medizinische Altersfeststellung anzuordnen, um so zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht entscheiden zu können. Eine obligatorische medizinische Altersfeststellung ist weder erforderlich noch zielführend.

(Beifall bei der SPD)

Sie verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz

(Michael Frieser [CDU/CSU]: Falsch! Das ist eindeutig falsch!)

und ist nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar.

(Beatrix von Storch [AfD]: Mein Gott!)

Der Antrag der AfD ist mit rechtspopulistischer Symbolpolitik durchzogen, die an der Realität vorbeigeht. Wenn Sie anstelle des Jugendamtes das für Verbrechensbekämpfung zuständige Bundeskriminalamt bei der Altersfeststellung von unbescholtenen Menschen hinzuziehen wollen, tun Sie das, was Sie gerne tun: Sie bedienen Vorurteile und schüren Ängste, um so unsere Gesellschaft zu spalten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) – Dr. Alice Weidel [AfD]: Bleiben Sie bei der Sache!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns vielmehr um gelingende Integration, gute psychologische Betreuung und die Einbindung in die Gesellschaft bemühen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dabei ist gerade auch die Unterstützung von jungen Menschen über die Volljährigkeit hinaus wichtig: die Integration in Schule und Bildung.

Der 15. Kinder- und Jugendbericht fordert eine stärkere Berücksichtigung der Lage junger Volljähriger in unserem Land und empfiehlt, eine Infrastruktur zu schaffen, durch die junge Volljährige auch nach Beendigung dieser Hilfen weitere Unterstützung finden können. Dem schließe ich mich ausdrücklich an. Wir dürfen Kinder und Jugendliche nicht alleinlassen. Denn was wir heute im Kinder- und Jugendalter versäumen, fällt uns später teurer auf die Füße.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Richard von Weizsäcker hat einmal gesagt: „Menschlichkeit ist nicht teilbar.“ Deshalb: Lassen Sie uns einfühlsam und mitmenschlich bleiben und nicht dem Hass nachgeben, der in unserer Welt leider immer mehr um sich zu greifen scheint.

(Dr. Alexander Gauland [AfD]: Ist das jetzt eine Rede oder eine Predigt?)

Das ist vielleicht der anstrengendere Weg, aber es ist der einzige Weg, der uns als Menschen und als Gesellschaft gemeinsam weiterbringt und zusammenhält.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)