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„Endlich gilt der Mindestlohn in allen Branchen“ – sozialpolitische Verbesserungen ab 2018

Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. „Auch Zeitungszusteller erhalten, nachdem eine Übergangsregelung ausläuft, endlich den aktuellen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde“, informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel. Darüber hinaus treten zum Jahreswechsel wichtige Regelungen in Kraft. „Gerade die Verbesserungen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gehen auf das Regierungshandeln der SPD in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode zurück“, betont Yüksel.

Neben dem Wegfall von Ausnahmen steigt der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung um 4,5 Prozent. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich hierauf nach sieben Monaten harter Verhandlungen geeinigt.

„Auch Menschen mit Behinderung können sich zum Jahreswechsel auf bessere Leistungen freuen, da die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes greift“, informiert Yüksel. Neben Verbesserungen bei den Leistungen der Frühförderung steht ab 2018 auch das „Budget für Arbeit“ zur Verfügung. Damit wird Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert.

Zudem werden ab 2018 Verbesserungen bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge wirksam. Die Grundzulage der Riester-Förderung steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an. Bei Auszahlung von Kleinbetrags-Riesterrenten in einer Summe ist künftig eine günstigere Versteuerung möglich.