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Politischer Bericht 12. Januar 2016
12. Januar 2016

Öffentliche Sicherheit ist ein sozialdemokratisches Thema

Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 08.01.2016

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Öffentliche Sicherheit ist ein sozialdemokratisches Thema.

Alle Menschen in Deutschland müssen sicher sein und sich sicher fühlen können. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, unabhängig von ihrer persönlichen Situation und finanziellen Verhältnissen umfassend vor Kriminalität geschützt zu werden. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für einen starken Staat ein, der jede Einzelne und jeden Einzelnen vor Kriminalität und Gewalt und deren Ursachen schützt. Mehr als die Hälfte der Deutschen fürchtet sich vor einem Terroranschlag. Auch Alltagskriminalität und die Angst vor rassistischen Delikten betreffen die Menschen in ihrem persönlichen Sicherheitsempfinden. Dem müssen wir uns annehmen, wenn wir unserer Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber gerecht werden wollen. Öffentliche Sicherheit ist eine wesentliche Staatsaufgabe, die Bund und Länder gleichermaßen mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein erfüllen müssen. Wir wollen eine Politik der öffentlichen Sicherheit, die Gefahren verhindert, Gefahren erkennt, wirksam bekämpft und Freiheitsrechte wahrt. Pauschale Rufe nach Strafverschärfungen oder symbolische Gesetzgebung helfen nicht weiter. Deutschland hat bereits eines der schärfsten Anti-Terror-Gesetze der Welt. Wir haben unser Strafrecht jüngst noch einmal zur besseren Bekämpfung des Terrors verschärft. Allein durch weitere gesetzliche Verschärfungen werden wir die Sicherheit nicht erhöhen können. Wir wollen die Prävention stärken, die Analysefähigkeit ausbauen und bestehende Vollzugsdefizite bei der Anwendung des geltenden Rechts beenden. Wir wollen eine effiziente, konsequente und rechtstaatliche Bekämpfung von Kriminalität. Dazu brauchen wir Polizeipräsenz im öffentlichen Raum, effektive Terrorismusbekämpfung und eine nachhaltige Bekämpfung sowohl der Alltagskriminalität als auch der Organisierten Kriminalität, wie etwa des Wohnungseinbruchdiebstahls. Hier muss eine effektive Polizeiarbeit und Strafverfolgung den bestehenden Rechtsrahmen ausschöpfen. Wer mit Gewalt und Terror Angst und Schrecken verbreitet, den trifft die ganze Härte des Rechtsstaats.

Unsere Positionen

Rassismus und Rechtsextremismus haben keinen Platz in unserer Gesellschaft

Ausschreitungen gegen Flüchtlinge, Flüchtlingsheime, Helferinnen und Helfer sowie Politikerinnen und Politiker durch rechtsextreme Gewalttäterinnen und -täter haben ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Braune Hetzer versuchen, die Sorgen und Ängste der Menschen aufzugreifen und Hass zu schüren. Das lassen wir nicht zu. Neben einer Erstarkung der AfD haben sich weitere Bündnisse aus Rechtspopulisten und Rechtsextremen formiert (Pegida und andere), die mit menschenverachtenden Parolen gegen Migranten, Asylsuchende und Muslime hetzen. Dies alles hat uns längst in hohe Alarmbereitschaft versetzt. Wir wirken dem wachsenden Rassismus und anderen menschenverachtenden Einstellungen in Deutschland entschieden entgegen und bekämpfen Rechtsextremismus konsequent. Das entspricht nicht zuletzt der stolzen Tradition der SPD. Das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht halten wir nach wie vor für geboten. Ein Verbot der NPD ist ein wesentlicher Baustein und ein wichtiges und deutliches Signal im Engagement gegen Rechtsextremismus. Mit Staatsmitteln bei der Parteienfinanzierung dürfen keine Nazis subventioniert werden. Darüber hinaus müssen künftig auch die gefährlichen rechtsextremen Tendenzen in der Partei AfD und Gruppen wie Pegida vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Wir halten es für richtig, dass seit August 2015 besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive der Täterin oder des Täters ausdrücklich bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen. Die Beschlüsse aus dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses setzen wir konsequent um. Folgende Änderungen haben wir bereits auf den Weg gebracht: Insbesondere haben wir die Kompetenzen des Generalbundesanwalts erweitert, den Verfassungsschutz reformiert, gesetzliche Regelungen zu Auswahl und Einsatz von Vertrauensleuten geschaffen und die Rechte von Opfern im Strafverfahren gestärkt.

Um darüber hinaus gezielter mit polizeilichen Mitteln gegen rechtsextreme Straftaten und Gewalt vorgehen zu können, muss das BKA massiv gestärkt und mindestens weitere 100 Stellen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsterroristischer Bedrohungen geschaffen werden.

Wir setzen zudem auch auf umfassende Prävention. In den Haushaltsberatungen 2016 konnte die SPD-Bundestagsfraktion eine Aufstockung der Mittel des BMFSFJ-Programms „Demokratie leben!“ um 10 Mio. Euro auf insgesamt 50,5 Mio. Euro erreichen. Dieses größte Präventionsprogramm des Bundes fördert besonders kommunale, regionale aber auch überregionale Projekte, die sich in der Demokratieförderung und der Extremismusprävention engagieren, und bildet einen wichtigen Beitrag gegen Rechtsextremismus und für mehr Integration der Jugendlichen mit Migrationshintergrund in unserem Land. Deshalb wollen wir das Präventionsprogramm „Demokratie leben!“ weiter verstärken und die Mittel von 50 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro anheben. Auch eine Mittelaufstockung des Programms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ gegen Rechtsextremismus um 6 Mio. Euro auf insgesamt 12 Mio. Euro konnten wir erreichen. Das Programm des Bundesministeriums des Innern fördert gerade in den ländlichen und strukturschwachen Gegenden regional verankerte Projekte, Vereine und Initiativen für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Die Mittel für die Bundeszentrale für Politische Bildung konnten wir für 2016 neben insgesamt 15 zusätzlichen Stellen um insgesamt 10,25 Millionen Euro aufstocken, davon 5 Mio. Euro für die Unterstützung der umfassend dort geleisteten Präventionsarbeit im Bereich Rechtsextremismus und Salafismus. Die sogenannte Extremismusklausel, die zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rechtsextremismus schikaniert hat, haben wir abgeschafft. Prävention ist eine Daueraufgabe, die auch dauerhaft finanziert werden muss. Um die notwendige Präventionsarbeit zu verstetigen, wollen wir eine bundesgesetzliche Grundlage hierfür schaffen.

Grundursache für Gewalt und Kriminalität sind häufig Chancenlosigkeit und soziale Vernachlässigung. Wir wollen nicht, dass Menschen oder ganze Stadtteile verloren gehen und setzen uns deshalb für einen stärkeren Ausbau von Kinder-, Jugend- und Schulsozialarbeit ein. In vielen Städten brauchen wir eine Stadtteil- und Quartiersarbeit, die von den Kommunen nicht allein zu leisten ist und über längere Programme des Bundes getragen werden muss.

Wir treten Terrorismus und Extremismus entschieden entgegen

Terrorismus und Extremismus bedrohen unsere Freiheit. Insbesondere nach den brutalen Anschlägen in Paris am 13. November 2015 gibt es in der Bevölkerung große Sorgen und Verunsicherungen. Nun gilt es umso mehr zusammenzustehen und sich von diesen menschenverachtenden Verbrechern nicht einschüchtern zu lassen. Dazu gehört auch, Islamfeindlichkeit in unserer Gesellschaft nicht zuzulassen. Wir sehen den Islam als friedliche Religion, die Teil unseres Landes und unserer Gesellschaft ist. Die Angreifer praktizieren keine Religion, sie missbrauchen den Islam für ihren Terror. Es war ein Angriff auf uns alle, auf unsere Freiheit und unsere Werte. Wir werden diesen Terrorismus entschlossen bekämpfen und unsere Freiheit verteidigen mit mehr Demokratie, mehr Offenheit und mehr Menschlichkeit, aber auch mit aller rechtstaatlich gebotenen Härte.

Wir haben in der großen Koalition schon viele wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus auf den Weg gebracht: Die Ausreise in terroristischer Absicht sowie die Finanzierung terroristischer Taten haben wir unter Strafe gestellt. Mit der Ermöglichung des Entzugs des Personalausweises für ausreisewillige Dschihadisten haben wir eine relevante Lücke geschlossen. Außerdem hat die Bundesregierung ein Betätigungsverbot der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) mitsamt all ihrer Symbole in Deutschland beschlossen. Bei der Bundespolizei wird zur Zeit eine Anti-Terror-Einheit mit bis zu 250 Polizistinnen und Polizisten eingerichtet, die robust ausgestattet und besonders ausgebildet wird und damit im Falle eines Terroranschlags überall in Deutschland eingesetzt werden kann. Wir werden unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen islamistischen Terrorismus weiter stärken. Der im Bundeshaushalt 2016 beschlossene Personalaufwuchs beim Bundesnachrichtendienst, beim Bundesamt für Verfassungsschutz und bei der Bundespolizei sind in diesem Zusammenhang erste wichtige Maßnahmen. Eine effektive Terrorbekämpfung braucht Informationen. Dabei müssen rechtsstaatliche Anforderungen bei der Datenerfassung und -übermittlung eingehalten werden. Der Informationsaustausch insbesondere in Europa muss stetig verbessert werden. Hierzu gehört eine umfassende Beteiligung der Mitgliedsstaaten genauso wie eine umfassende parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Kooperationen. Bei Europol sollte schnellstens das Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung (ECTC) die Arbeit aufnehmen und mit den erforderlichen Ressourcen verstärkt werden. Darüber hinaus müssen wir systematische und koordinierte Kontrollen an den (Außen-) Grenzen des Schengenraums verstärken und das Grenzkontrollsystem der Schengen-Mitgliedstaaten muss effektiv umgesetzt werden. Europol und Frontex müssen stärker zur Terrorismusbekämpfung einbezogen werden.

Mindestens ebenso wichtig sind allerdings wirksame Präventionsmaßnahmen, Aufklärung über religiösen Fanatismus, politische Bildung und die flächendeckende Etablierung von Programmen zur Deradikalisierung. Auch Ausstiegsoptionen müssen wir den Betroffenen aufzeigen. Hinzukommen muss eine realistische Bewertung der Lage, die Bedrohungen weder verschweigt noch über die Realität hinaus dramatisiert. Besonders auf Bildung als Mittel gegen Radikalisierung muss ein Augenmerk gerichtet werden. Insbesondere die Schulen sind hier gefordert, wichtig ist auch ein breites Angebot an Schulungen im Bereich der Internetpropaganda in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für Politische Bildung. Auch wollen wir flächendeckend besonders geschulte Imame in Justizvollzugsanstalten hauptamtlich einbinden, damit einer Radikalisierung von Häftlingen im Vollzug entgegengewirkt werden kann. Für eine nachhaltige Präventionsstrategie ist die Mitwirkung der Zivilgesellschaft unverzichtbar. Projektarbeit von Organisationen, Vereinen und Verbänden vor Ort ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil. Hier gilt es beispielsweise das beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelte zivilgesellschaftliche Netzwerk der „Beratungsstelle Radikalisierung“ finanziell massiv zu stärken.

Zusätzlich werden durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) viele einzelne Projekte, Vereine und Träger in allen Bundesländern gefördert, die erfolgreich Präventionsarbeit betreiben. In den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2016 konnte die SPD-Bundestagsfraktion eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zur Unterstützung der vielfältigen Präventionsprojekte durchsetzen und mit entsprechenden Bundesmitteln unterlegen. Diese soll als „Kommunikationsplattform“ die Präventionsarbeit der lokalen Initiativen bundesweit koordinieren und Strukturen schaffen, damit sich die Projekte austauschen und vernetzen können. Nun gilt es, alle engagierten Träger und Projekte an einen Tisch zu holen, um diese Kommunikationsplattform mit Leben zu füllen.

Wir werden jede Form der Kriminalität konsequent bekämpfen

Im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) werden Straftaten begangen, die nicht nur Milliardenschäden für unsere Gesellschaft erzeugen, sondern bei den Opfern auch eine tiefe Traumatisierung hervorrufen. Wir müssen dafür sorgen, dass das BKA durch Expertise, Lageanalysen und technische Unterstützung den Ländern bei der Bekämpfung und Aufklärung zur Seite steht. Insbesondere benötigen wir dringend ein Bundeslagebild, das das eigentliche Ausmaß der OK korrekt abbildet und auch Taten im Vorfeld, beispielsweise die schwere Bandenkriminalität, erfasst, damit die Dimension des Kriminalitätsbereichs nicht verschleiert wird. Die längst veraltete Definition von OK sollte dabei dringend aktualisiert werden.

Da eine Bündelung der Kompetenzen aller Behörden, der Polizeien in Bund und Ländern und des Zolls zu größerem Erfolg bei den Ermittlungsergebnissen führen kann, muss der verstärkte Ausbau der erfolgreich zusammenarbeitenden gemeinsamen Bund-/Länder Ermittlungsgruppen weiter vorangehen.

Das BKA muss in seiner Zentralstellenfunktion gestärkt werden. Hier sollten intensiviert alle verfügbaren Informationen im Bereich der OK aus nationalen und internationalen Quellen gebündelt und analysiert werden. Das BKA hat gerade eine zentrale Koordinierungsstelle zur OK-Bekämpfung eingerichtet, die jetzt zügig um bis zu 200 Stellen ausgebaut werden muss, damit das BKA projektbezogen möglichst optimale Unterstützungsleistungen bieten kann, wenn die originär zuständigen Länder solche anfordern. Das BKA muss in diesem Bereich auch technisch gestärkt werden, u.a. um mit Hilfe moderner Analysetools wie dem „Predictive Policing“ genauere Lagebilder über die OK erstellen zu können. Darüber hinaus muss die internationale Zusammenarbeit durch das „Europäische Abkommen zur verbesserten Zusammenarbeit in Polizei und Justizfragen“ sowie bilaterale Polizeiabkommen verbessert werden.

Ein wichtiger Punkt im Kampf gegen die OK ist die Trockenlegung von Finanzquellen. Kriminell erworbene Vermögen müssen konsequent eingezogen werden, die Geldwäsche muss erschwert werden. Dazu müssen wir – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – dringend das Recht der Vermögensabschöpfung reformieren und die Abschöpfung kriminell erlangter Vermögenswerte erleichtern, auch durch die Einführung einer verfassungskonformen Beweislastregelung. Mit der Einführung der Strafbarkeit der sogenannten Selbstgeldwäsche für Täterinnen und Täter der Vortat, wenn damit versucht wird, die rechtswidrige Herkunft des Vermögens zu verschleiern, haben wir einen wichtigen Schritt gemacht.

Die niedrigen Aufklärungsquoten beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (2014: 15,9%) oder die rapide Zunahme von Fahrrad-, Gepäck- und Taschendiebstählen auf Bahnhöfen zeigen ebenfalls den Handlungsbedarf: Diese Kriminalitätsformen können jeden treffen, oft auch ältere und besonders schutzbedürftige Menschen. Sie müssen konsequenter verhindert sowie nach Tatbegehung verfolgt und aufgeklärt werden. Auf Ereignisse wie jüngst in Köln, Frankfurt, Stuttgart und Hamburg muss der Staat in aller gebotenen rechtstaatlichen Härte reagieren. Wir wollen deshalb die Gefahrenabwehr und die Aufklärung von Delikten in diesem Bereich verstärken, u.a. durch mehr Polizeipräsenz und – wo möglich – auch unter Einbeziehung der Bundespolizei. Wir wollen die Präsenz von Polizei in Wohngebieten, auf den Straßen und auf öffentlichen Plätzen sichtbar erhöhen. Das dient der Akzeptanz der Polizei als helfender und schützender Partner der Bürgerinnen und Bürger und stärkt die Sicherheit vor Ort. Dazu muss die Polizei, zum Beispiel durch den Einsatz moderner Technik zum mobilen Arbeiten, von den langwierigen bürokratischen Nacharbeiten auf der Wache entlastet werden. Öffentliche Plätze müssen sicherer werden. Dazu gehört auch in notwendigem Umfang der Einsatz von Videokameras, um angstfreie Räume zu schaffen und Straftaten besser aufklären zu können.

Insbesondere beim Wohnungseinbruchsdiebstahl setzen wir auch auf präventiven Einbruchschutz. Die Zahl der Wohnungseinbrüche hat ein Rekordniveau erreicht. Neben den materiellen Schäden geht damit die Angst der Bürgerinnen und Bürger einher, in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher zu sein. Täterinnen und Täter geben auf, wenn sie nicht in kurzer Zeit in eine Wohnung oder ein Haus gelangen. Die Investition in Einbruchschutz zur Abschreckung von Täterinnen und Tätern wollen wir mit staatlichen Mitteln fördern. Deswegen hat die SPD-Bundestagsfraktion in der Großen Koalition durchgesetzt, ein umfassendes Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ zur Förderung von baulichen Maßnahmen zur Eigensicherung in Höhe von 30 Millionen Euro zu beschließen. Es richtet sich sowohl an Mieterinnen und Mieter als auch Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer. Damit noch mehr Menschen von diesem Programm profitieren können, wollen wir die Förderungsvoraussetzungen weiter verbessern.

Wir brauchen gut aufgestellte Sicherheitsbehörden

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit obliegt dem Staat – eine weitere Privatisierung von Sicherheitsaufgaben lehnen wir entschieden ab. Hierzu brauchen wir eine gut ausgestattete und gut ausgebildete, hoch motivierte und gesellschaftlich anerkannte Polizei. Gerade im von Schichtdiensten und Wochenendarbeit geprägten Polizeiberuf muss dabei der Arbeitsplatzzufriedenheit und Familienfreundlichkeit ein hohes Gewicht zukommen – dazu gehört auch ein gutes Gesundheitsmanagement und eine gute Bezahlung. Die gesellschaftliche Vielfalt muss sich auch in den Polizeibehörden wiederspiegeln. Darüber hinaus muss „Interkulturelle Kompetenz“ ein fester und verpflichtender Bestandteil der Polizeiausbildung sein, damit Polizistinnen und Polizisten in einer vielfältigen Gesellschaft auch in angespannten Situationen eine zutreffende Lageeinschätzung vornehmen können, um immer angemessen und schnell reagieren zu können. Wir müssen Ausstattungsdefizite zügig beheben und massiv in Aus- und Weiterbildung investieren. Grundsätzlich hatte die Bundespolizei in der Vergangenheit zwar einen Aufwuchs an Haushaltsmitteln zu verzeichnen, dies reichte aber nur, um Personalkosten und zusätzliche Aufgaben (wie etwa den Aufbau der „Anti-Terror-Einheit“ und den Objektschutz der Bundesbank) zu finanzieren. Die gerade von der SPD durchgesetzte Bewilligung von 3000 neuen Stellen für Polizeivollzugskräfte in den nächsten Jahren für die Bundespolizei war dringend geboten, kann aber nur ein erster Schritt gewesen sein. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, ist es notwendig, bis 2019 insgesamt 12.000 neue Stellen bei der Polizei in Bund und Ländern zu schaffen. Das heißt, dass im Bund zusätzlich zu den bereits beschlossenen 3000 Stellen weitere 3000 Stellen für die Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt sowie in den Ländern 6000 neue Stellen geschaffen werden sollen. Außerdem gibt es noch gravierende Defizite, bei denen Ersatzbeschaffungen für veraltete Ausrüstungsgegenstände und Investitionen nötig wären. Auch im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie besteht umfassender Modernisierungsbedarf.

Wir wollen den Schutz der Polizistinnen und Polizisten und der Rettungskräfte verbessern

Die alltägliche Gewalt gegen Polizistinnen, Polizisten und andere Einsatzkräfte wie Feuerwehr oder Sanitäterinnen und Sanitäter ist erschreckend und inakzeptabel. Eine Kultur, in der Helferinnen und Helfer attackiert werden, wollen wir nicht hinnehmen. Diese Personen sind tagtäglich im Einsatz für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem demokratischen Rechtsstaat und sollten dafür von der Gesellschaft wertgeschätzt werden. Sie wirksam zu schützen, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Strafverschärfungen haben oft allerdings keine positiven Auswirkungen für die Betroffenen. Trotz der Erhöhung der Strafandrohung von zwei auf drei Jahre bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB im Jahr 2011 sind die Delikte gestiegen. Wir wollen mehr Mittel zur Verfügung stellen für eine bundesweite Sensibilisierungskampagne und bessere Opferschutzmaßnahmen innerhalb der Polizei. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Gewaltdelikte gegen Einsatzkräfte vor Gericht verhandelt und ausgeurteilt werden. Nur so erfahren die Opfer Wertschätzung und die Täterinnen und Täter Konsequenzen. Viel zu häufig werden entsprechende Ermittlungsverfahren – ohne eine gerichtliche Verhandlung – eingestellt. Zudem benötigen wir neben einer adäquaten Ausrüstung der Polizistinnen und Polizisten auch Trainings und Coachings bei der Polizei, sowohl zur besseren Bewältigung der akuten Lagen als auch bei der Nachsorge nach gewalttätigen Übergriffen.

Wir wollen Sicherheit und Datenschutz im digitalen Zeitalter

Öffentliche Sicherheit trifft im 21. Jahrhundert auf vielfältige Herausforderungen. Der weite Bereich der IT-Technologie, des Internets und der neuen Kommunikationsformen erfordert neue Technik und einen grundsätzlichen Diskurs über die gesellschaftlich akzeptierten Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit im Zeitalter der Digitalisierung. Je mehr unser Leben durch Digitalisierung und neue Technologien geprägt wird, sei es durch Smartphones, Online-Banking, Facebook oder das sich rasant entwickelnde „Internet of Things“ (vernetzte und intelligente Alltagsgegenstände), desto mehr wird auch dieser Bereich anfällig für Kriminalität. Dies ist in der virtuellen Welt nicht anders als in der analogen und in den Folgen genauso real für die Opfer. Das Spektrum von Cybercrime ist riesig und reicht von Computerbetrug durch Phishing über Online-Erpressung durch Computerviren und Kreditkartenbetrug bis zu Kinderpornographie und Waffenhandel im Netz. Durch das neu geschaffene IT-Sicherheitsgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen gegen CyberAngriffe werden verbindliche Sicherheitsstandards eingeführt. So müssen beispielsweise Betreiber von Webservern ihre Kundendaten besser schützen und für bestimmte Betreiber kritischer Infrastrukturen (Kernkraftwerke, Telekommunikationsunternehmen etc.) besteht bei Angriffen auf deren IT-Systeme eine Meldepflicht. Wir müssen weiter handeln, damit das Internet zwar ein freier, aber kein schutzloser Raum bleibt. Auch im Netz muss Strafverfolgung stattfinden können, das gebietet nicht zuletzt unsere Verantwortung gegenüber den Opfern dieser Straftaten. Der Strafrahmen des § 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) ist deshalb bereits von einem Jahr auf zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben worden. Aktuell haben wir eine Regelung zur zeitlich befristeten Speicherung von Verkehrsdaten zur Strafverfolgungsvorsorge und zur Gefahrenabwehr geschaffen. Vor allem brauchen wir dringend eine Modernisierung und Spezialisierung der Sicherheitsbehörden in der IT-Technologie, damit diese den Kriminellen 9 entwicklungstechnisch nicht hinterherlaufen. Insofern ist eine Stärkung der Spionageabwehr der Geheimdienste unerlässlich, u.a. durch die gezielte Rekrutierung ausgewiesener IT-Spezialistinnen und -Spezialisten. Die Kommunikationsnetze der Verfassungsorgane, des Bundes und seiner Behörden müssen wir wirksam vor Zugriffen Dritter schützen.

Wir werden das Thema „Öffentliche Sicherheit“ in der nächsten Zeit auf allen Ebenen zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit machen und in enger Abstimmung mit den Bundesländern mit gezielten Maßnahmen für mehr Sicherheit in Bund, Ländern, Kommunen und in Europa sorgen.

Beschlusspapier vom 8. Januar 2016 „Öffentliche Sicherheit“