Sie sind vor Krieg, Terror und Unterdrückung geflohen, um sicher leben zu können. Doch der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist in vielen deutschen Flüchtlingsunterkünften nicht ausreichend gewährleistet. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) will Städte und Gemeinden dabei unterstützen, die Situation und den Schutz von Frauen und Kindern in den Einrichtungen zu verbessern. Hierbei ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF ein wichtiger Partner.
Ministerin Schwesig macht deutlich: „Dort wo sich Kinder, Jugendliche und Frauen aufhalten, müssen besondere Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen und geschlechtsbezogener Gewalt ergriffen werden. Vor Ort, in den Städten und Gemeinden, leisten viele ehrenamtliche Helfer und die Verwaltungen hervorragende Arbeit. Ich möchte sie mit konkreten Maßnahmen in ihrer Arbeit unterstützen, dass der Schutz von Kindern und Frauen gewährleistet ist. Für mehr Schutz braucht es personelle und räumliche Maßnahmen sowie mehr Information, Sensibilisierung und Fortbildung der Fachkräfte und Ehrenamtlichen.“
Das Schutzkonzept sieht hierzu drei konkrete Maßnahmen vor:
KfW-Förderprogramm
Das BMFSFJ will gemeinsam mit der KfW ein Programm starten, um die Schaffung und den Umbau von Flüchtlingsunterkünften zu fördern und somit den Schutz für Frauen und Kinder zu gewährleisten. Mit dem Programm sollen Investitionskredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Kooperation mit UNICEF
UNICEF und das BMFSFJ, stellvertretend für die Bundesregierung, haben eine gemeinsame Kooperation vereinbart. Diese Kooperationsvereinbarung sieht unter anderem vor, das Personal in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Fragen des Kinderschutzes zu schulen und für Fälle sexueller Gewalt zu sensibilisieren.
Zudem soll UNICEF logistische Hilfe bei der Einrichtung kinderfreundlicher Räume sowie dem Aufbau psychosozialer Betreuungsstrukturen leisten.
Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland kommen, haben, wie alle Kinder bei uns, gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Derzeit steht aber das deutsche Asylrecht dem Schutz der Flüchtlingskinder entgegen – das gilt im Übrigen auch für den Schutz von Frauen in Flüchtlingsunterkünften.
Dringend benötigt werden:
Stärkung der Angebote der Folteropferzentren mit Fokus auf Gewalt gegen Frauen (Traumabewältigung)
Das BMFSFJ wird Folteropferzentren finanziell stärker unterstützen, damit Flüchtlingsfrauen, die Gewalt erfahren haben, gut betreut werden können. Etwa durch eine zusätzliche Fachkraft für die Behandlung von Flüchtlingsfrauen, die Gewalt erfahren haben. Hierfür stellt das BMFSFJ 4 Millionen Euro zur Verfügung.