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NRW-Landesgruppe lehnt Änderungen am Mindestlohn strikt ab

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Die NRW-Landesgruppe spricht sich einstimmig gegen eine Aufweichung des Mindestlohns aus. Hier finden Sie den Beschluss im Wortlaut:

Mindestlohn nicht mit fadenscheinigen Argumenten infrage stellen Seit dem 1. Januar diesen Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Von ihm profitieren knapp vier Millionen Menschen. Er ist für uns ein Ausdruck von Würde und Gerechtigkeit. Arbeit muss sich lohnen und anständig bezahlt werden.

Aber auch faire Unternehmen und Arbeitgeber profitieren vom Mindestlohn: Dumpinglöhne, weit unter dem heutigen Mindestlohnniveau, waren in einigen Branchen bislang keine Seltenheit und haben zu einer starken Wettbewerbsverzerrung zwischen den Betrieben zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geführt.

Um die Rechte von Beschäftigten zu schützen und für Wettbewerb im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft zu sorgen, muss der Staat die Einhaltung entsprechender Gesetze überprüfen können. Andernfalls sind nur all jene die Nutznießer, welche sich auf Kosten der Gemeinschaft persönliche Vorteile verschaffen. Dies gilt auch mit Blick auf die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn. Die Erfassung von Arbeitszeiten ist zwingende Voraussetzung für eine korrekte Entlohnung. Wer sich hier gegen wirksame Kontrollen ausspricht, kämpft in Wahrheit nicht gegen eine angeblich unangemessene Bürokratie, sondern will den flächendeckenden Mindestlohn verhindern.

In vielen aktuell diskutierten Fällen geht es nicht um Probleme mit dem Mindestlohn, sondern um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, die jetzt offenkundig werden, wenn die tatsächliche Arbeitszeit dokumentiert werden muss. Die Rückmeldungen über die Mindestlohn-Hotlines des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigen, wie einige Arbeitgeber mit allen Tricks versuchen, die neuen gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Das verdeutlicht die Notwendigkeit von intensiven Kontrollen.

Die Forderung aus der CSU, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – sogenannte Minijobs – aus der Dokumentationspflicht wieder herauszunehmen, lehnen wir strikt ab. Dies würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Gerade Beschäftigte in Minijobs brauchen besonderen Schutz.

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine der größten Sozialreformen in der bundesdeutschen Geschichte. Wenn es in der Praxis notwendig sein sollte, Klarstellungen oder Erleichterungen für die Anwendung des Gesetzes zu formulieren, so werden wir uns dem nicht verschließen. Das haben die konstruktiven Gespräche im Sport und im Ehrenamt gerade erst gezeigt.

Klar ist allerdings: Eine Aufweichung des Mindestlohns durch die Hintertür wird es mit uns nicht geben.

Der Beschluss als Download