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Endlich! „Pille danach“ rezeptfrei

Seit 2002 wurde im Bundestag über eine mögliche Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht debattiert. Ab dem 15. März ist es nun soweit. Die „Pille danach“ ist in der Apotheke rezeptfrei zu erhalten. Die SPD Bundestagsfraktion hat sich seit vielen Jahren für die Rezeptfreit eingesetzt und hierzu in der letzten Legislaturperiode auch einen eigenen Antrag eingebracht.

Im November 2014 entschied die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) überraschenderweise, dass die „Pille danach“ mit dem Namen „EllaOne“ europaweit rezeptfrei verkauft werden dürfe. Die Europäische Kommission und auch Gesundheitsminister Gröhe (CDU) folgten dieser Empfehlung. Auch die unter dem Namen „PiDaNa“ bekannte „Pille danach“ ist aus der Rezeptpflicht entlassen worden. Der Bundesrat machte am 6. März den Weg hierzu frei. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Versandhandel von Online Apotheken. Es sind somit zwei Pillen auf dem deutschen Markt, die Frauen in einer Notsituation direkt in der Apotheke bekommen können, ohne sich vorher ein Rezept vom Arzt ausstellen lassen zu müssen.

Die „Pille danach“ schützt Frauen vor ungewollten Schwangerschaften. Sie ist kein Mittel zur Abtreibung, sondern ein Medikament für Notfallsituationen bei Verhütungspannen oder bei einer Vergewaltigung. Die „Pille danach“ muss schnellstmöglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Je früher sie eingenommen wird, desto sicherer wird einer ungewollten Schwangerschaft vorgebeugt.

Bei den Präparaten gibt es zwei Unterschiede. „EllaOne“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat hat mit fünf Tagen ein größeres Wirkungszeitfenster und ist für stark übergewichtige Frauen besser geeignet als die „PiDaNa“, welche innerhalb von 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss. Der Wirkstoff der „PiDaNa“, Levonorgestrel, ist allerdings schon länger erforscht als der der „EllaOne“. Frauen sollten sich eingehend in ihrer Apotheke beraten lassen, welches der beiden Präparate für sie das geeignetere ist. Ein Beratungskonzept für Apotheken soll genauso geregelt werden wie die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für junge Frauen unter 20 Jahren.

Die rezeptfreie „Pille danach“ gibt es schon seit mehreren Jahren in etwa 80 Ländern. Auch in der EU haben die meisten Länder keine Rezeptpflicht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie Fachleute vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sehen keine Bedenken in der rezeptfreien Abgabe des Medikaments an Frauen. Die Rezeptfreiheit gibt Frauen mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit.