Tag der Ein- und Ausblicke im Deutschen Bundestag
3. Juli 2014
Blick aus Berlin Juni 2014
15. Juli 2014
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Mindestlohn: Neue Ordnung am Arbeitsmarkt

GY-Mindestlohn_Plakat

Der Bundestag verabschiedete am 3.5.2014 das Tarifautonomiestärkungsgesetz – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Branchen, in Ost und West gleich. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen in unserem Land. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik.

Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte ab 2015 in unserem Land. „Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in meinem Wahlkreis Mönchengladbach mehr Einkommensgerechtigkeit. Niedriglöhne gehören endlich der Vergangenheit an“, erklärt Gülistan Yüksel, SPD-Bundestagsabgeordnete.

Der Mindestlohn wird für alle Branchen, in Ost und West gleich, gelten. Für Zeitungszusteller wird es Übergangsregelungen geben, die de facto das Gleiche bedeutet. Denn auch für die Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 2017 bekommen sie 8,50 Euro. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, sagt Yüksel. Die skizzierten Übergänge bedeuten, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrages eingehalten werden und sich die Situation für vier Millionen Menschen sogar verbessert.

Schluss macht die SPD mit der „Generation Praktikum“. Die SPD fordert seit Jahren faire Regeln für Praktika. Deswegen bekommen auch Praktikantinnen und Praktikanten zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. „Besonders erfreulich sind die Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten“, so Yüksel. Dazu zähle zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.

Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihrer Beschlussfassung nachlaufend an der tariflichen Entwicklung orientieren. Außerdem ist eine Evaluierung des Mindestlohns vorgesehen – damit wird sichergestellt, dass der Mindestlohn die gewünschte Wirkung für die Beschäftigten in unserem Land erzielt. „Mit dem Mindestlohn bekommt Arbeit ihre Würde zurück“, erklärt Yüksel.

Infobroschüre BMAS:

BMAS_Broschuere_Mindestlohn 2014-07-03