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Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

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Im Deutschen Bundestag wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) beschlossen. Dr. Karl Lauterbach, MdB und stellvertretender Fraktionsvorsitzender für die Bereiche Gesundheit und Petitionen erklärt  dazu:

Dieses Gesetz enthält aus sozialdemokratischer Perspektive zwei wesentliche gesundheitspolitische Weichenstellungen:

Mit der Abschaffung der unsozialen Kopfpauschalen stärken wir die Solidarität im Gesundheitssystem, indem wir die einseitige Belastung von RentnerInnen und Geringverdienern beenden. Mit der Einrichtung des neuen Qualitätsinstituts gehen wir den ersten Schritt in Richtung einer von uns angestoßenen Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen.

Der allgemeine Beitragssatz wird am 01.01.2015 von 15,5% auf 14,6% gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dann jeweils 7,3%. Dadurch werden nach Berechnungen der Bundesregierung 2015 ca. 20 Millionen Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell entlastet.

Die Krankenkassen können ab 2015 einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, die Mitglieder erhalten aber gleichzeitig ein Sonderkündigungsrecht.

Damit der Wettbewerb um Gutverdienende verhindert wird, nehmen alle Kassen, die Zusatzbeiträge erheben, an einem vollständigen Einkommensausgleich über den Gesundheitsfonds teil. Für die einzelne Kasse ist somit jede/r Versicherte rechnerisch gleichgestellt. BezieherInnen von Arbeitslosengeld I und II müssen keine Zusatzbeiträge zahlen.

Auch die Zielgenauigkeit des morbiditätsorientierten Riskiostrukturausgleichs wird weiter verbessert, damit alle Kassen unter fairen Rahmenbedingungen arbeiten können. Für uns sind all diese Maßnahmen wichtige Schritte auf dem Weg hin zu mehr Solidarität.

Mit der Gründung eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz starten wir eine Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen, der weitere Initiativen im Bereich der Versorgung folgen werden. Das Qualitätsinstitut soll wissenschaftlich fundiert Kriterien entwickeln, um die Qualität von Diagnosen und Therapien objektiv messbar zu machen. Auf Basis dieser objektiven Qualitätskriterien sind dann Vergleiche möglich, auf die sich die Patientinnen und Patienten verlassen können. Neben diesen wichtigen Richtungsänderungen enthält dieses Gesetz weitere wichtige Regelungen:

Die Optionsphase beim Pauschalisierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) zur Vergütung stationärer und teilstationärer Leistungen wird um zwei Jahre bis Ende 2016 verlängert. Das gibt auch Gelegenheit, dieses Entgeltsystem grundsätzlich zu überprüfen. Die unabhängige Patientenberatung (UPD) wird deutlich gestärkt. Die Laufzeit des Förderzeitraums wird um zwei Jahre auf sieben Jahre verlängert und der Etat von rund 5,6 auf 9 Millionen Euro pro Jahr erhöht, um die Kontinuität in der Beratung sicherzustellen und eine bessere telefonische Erreichbarkeit für die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Außerdem werden Qualität und Finanzierung in der Hebammenversorgung gestärkt. Hebammen, die wenige Geburten im Jahr betreuen, erhalten bereits ab dem 01.07.2014 Zuschläge, die garantieren, dass sie ihre Haftpflichtprämien bezahlen können. Zur Sicherung der notwendigen Versorgungsqualität in der Geburtshilfe, sollen Krankenkassen und Berufsverbände verbindliche Qualitätskriterien vereinbaren.

Das Gesetz ist natürlich ein Kompromiss. Aus meiner Sicht ist es aber ein guter Kompromiss, ein Kompromiss mit Augenmaß. Durch die Kombination der Stärkung des Qualitätswettbewerbs und der kurzfristigen Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen wir Raum für die langfristig aus Sicht der SPD unbedingt notwendige Einführung einer Bürgerversicherung. Daher ist dieser Kompromiss ein Schritt in die richtige Richtung, der die Solidarität in unserem Gesundheitssystem stärkt und nicht schwächt.