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23-05-2014_Gülistan Rente

Das erste große Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung – das Rentenpaket – wurde in der letzten Sitzungswoche verabschiedet. Es kann damit wie vereinbart am 1. Juli dieses Jahr in Krafttreten.

Damit wird ein klares Zeichen der Solidarität und Gerechtigkeit in Deutschland gesetzt. Wir sagen den Menschen: Arbeit ist etwas wert. Anstrengung wird anerkannt. Die Menschen haben im Alter Anteil an dem Wohlstand, den sie mit erarbeitet haben. Das ist ein Kerngedanke der sozialen Marktwirtschaft.

Vier Elemente stehen bei dieser Rentenreform im Vordergrund:

  1.    die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren,
  2.    die ausgeweitete Anerkennung von Kindererziehungszeiten,
  3.    das Reha-Budget und
  4.   Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.

Wer besonders lange gearbeitet hat, kann künftig schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. In den kommenden Jahren wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Wir haben dabei Menschen im Blick, die viereinhalb Jahrzehnte und mehr hart gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ihren Teil des Generationenvertrages mehr als erfüllt.

Für die abschlagsfreie Rente ab 63 ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung maßgeblich. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden dabei auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zum10. Lebensjahr, und des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen bei Weiterbildung oder Insolvenzgeld angerechnet.

Der Gesetzentwurf regelt ebenfalls, dass unverschuldete kurze Brüche in der Erwerbsbiografie berücksichtigt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für kurze Zeit arbeitslos waren, aber den Anschluss wieder gefunden haben, werden nicht von der abschlagsfreien Rente ab dem 63. Lebensjahr ausgenommen. Nicht berücksichtigt werden hingegen Dauer-und Langzeitarbeitslosigkeit. Zeiten in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, werden ohne spezielle zeitliche Begrenzung angerechnet. werden ohne spezielle zeitliche Begrenzung angerechnet. Nicht berücksichtigt werden hingegen Dauer-und Langzeitarbeitslosigkeit.

Um der Gefahr einer neuen Frühverrentungswelle einen Riegel vorzuschieben, werden Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem Erreichen des Rentenalters nicht angerechnet. Einen Schutz für diejenigen, die durch eine Insolvenz oder Betriebsstilllegung nach dem 61. Lebensjahr arbeitslos werden ist dadurch gewährleistet, dass in solchen Fällen Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden, um Härtefälle zu vermeiden.

Wer dessen ungeachtet bereits 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat, verliert in jedem Fall seinen Anspruch auf die abschlagsfreie Rente nicht. Sie wird aber bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre nicht mit berücksichtigt.

Viele Menschen wollen und können länger arbeiten. Das Paket ermöglichte mehr Flexibilität beim Übergang aus der Arbeit in die Rente. Wer nicht mehr mit voller Kraft arbeiten kann, soll hingegen mit Teilrente eine Brücke in den Ruhestand bauen können. Hier setzt Bundesministerien Nahles eine Arbeitsgruppe ein, um weitere Vorschläge zu erarbeiten.

Viele Frauen erhalten ab dem 1. Juli für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Davon profitieren rund 10 Millionen Frauen, auch, wenn sie heute schon eine Rente beziehen. Ein Antrag ist nicht notwendig, allerdings kann es aufgrund der hohen Zahl der Betroffenen zu leichten Verzögerungen bei der Auszahlung kommen.

Mit dem Rentenpaket unterstreichen wir auch den Grundsatz „Reha vor Rente“. Mit der Aufstockung der Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung trägt das Paket damit Rechnung. Nur so können die Menschen möglichst lange und gesund in ihrem Beruf arbeiten.

Auch diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden im Rentenpaket berücksichtigt. Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit werden sie ab 1. Juli so gestellt sein, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet.

Bei all dem sorgen wir dafür, dass der Beitragssatz weiter stabil bleiben kann. Deshalb haben wir einen zusätzlichen Zuschuss zur Rente aus dem Bundeshaushalt ab dem Jahr 2019 vereinbart.“, erklärt Yüksel.