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Organspende

Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 932 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet. Demgegenüber stehen aktuell über 9000 Schwerkranke, die auf ein Spenderorgan warten. Dieses bange Warten zu verkürzen und Leben zu retten, war das gemeinsame Ziel aller Abgeordneten in der Bundestagsdebatte zur Organspende. So vielfältig die menschlichen Erfahrungen mit dem Tod sind, so unterschiedlich waren auch die ethischen Einschätzungen dazu, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann.

Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten stimmte, wie auch ich, für die sogenannte Zustimmungslösung. Damit ist auch in Zukunft eine Organentnahme im Falle eines Hirntodes nur bei dem möglich, wer zu Lebzeiten selbst die ausdrückliche Zustimmung erteilt hat. Vor allem die Würde des Menschen und sein Selbstbestimmungsrecht – auch über den Tod hinaus – war ein wichtiges Argument hierfür. Um die Zahl der freiwilligen Organspenderinnen und -spender zu erhöhen, wird zudem ein Online-Register geschaffen. Hier können bald alle Menschen ihre Haltung zur Organspende eintragen und diese auch jederzeit ändern. Dadurch, dass auch Ärztinnen und Ärzte darauf zugreifen können, wird das System insgesamt effizienter. Damit sich viele damit beschäftigen, sieht das neue Gesetz zudem vor, Menschen regelmäßig auf das Thema Organspende anzusprechen – etwa beim Erste-Hilfe-Kurs oder beim Arztbesuch.

Auch wenn die Debatte im Plenum beendet ist, die gesellschaftliche Debatte muss weiter gehen. Denn wir alle müssen darüber nachdenken und für uns selbst entscheiden, ob wir unsere Organe und damit Leben spenden wollen.