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Balance zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung

Am Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag die Reform des Mutterschutzes beschlossen. „Ich freue mich, dass wir das Gesetz nach schwierigen Verhandlungen nun endlich verabschieden konnten. Erste Verbesserungen für werdende Mütter treten schon zum 1. Juli in Kraft“, erklärt Gülistan Yüksel, die als zuständige Abgeordnete der SPD-Fraktion im Familienausschuss das Gesetz mitverhandelt hat.

„Mit der Reform wird der Mutterschutz deutlich ausgeweitet. Künftig werden auch Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen mit aufgenommen. Mehr Schutz gibt es auch für Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen. Ihr nachgeburtlicher Mutterschutz wird von acht auf zwölf Wochen verlängert. Damit tragen wir den besonderen körperlichen und psychischen Belastungen, die mit dieser Geburt einhergehen, Rechnung“, informiert Yüksel.

Das alte Mutterschutzgesetz ging im Wesentlichen auf Regelungen aus dem Jahre 1952 zurück. „Es war dringend notwendig das Gesetz an die moderne Arbeitswelt und heutige familienpolitische Realität anzupassen“, sagt Yüksel: „Unser Ziel war es, eine Balance zu finden zwischen dem Gesundheitsschutz und den individuellen Wünschen der Frau, ihrem Beruf auch in der Schwangerschaft und Stillzeit nachzugehen.“ So können Frauen nun selbst entscheiden, ob sie sonn- oder feiertags arbeiten wollen. Alleinarbeit muss zu ihrem Schutz aber ausgeschlossen sein.

„Uns war es besonders wichtig in den Koalitionsverhandlungen weitere Verbesserungen für die werdenden Mütter und ihre Kinder durchzusetzen“, erklärt Yüksel, die sich über einige Verhandlungserfolge ganz besonders freut: „Wir haben ein Rückehrrecht auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz durchgesetzt. Zudem konnten wir bei der Überstundenregelung erreichen, dass nun auch Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt werden. Denn gerade Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit – eine Anpassung war deshalb dringend notwendig“, so Yüksel abschließend.