Frauen verdienen derzeit für die gleiche Arbeit durchschnittlich 21 Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Das muss sich ändern. Auf einem Koalitionstreffen konnte nun eine Einigung beim Lohngerechtigkeitsgesetz (Entgeltgleichheit) erzielt werden.
Vor allem Arbeitnehmerinnen in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern erhalten nun einen Rechtsanspruch auf Information darüber, ob sie ungerecht bezahlt werden. Gehaltsunterschiede müssen dokumentiert werden. Zudem soll bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitern die Pflicht eingeführt werden, ein so genanntes Prüfverfahren zur Lohngleichheit vorzunehmen