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Entwurf zum Bundesteilhabegesetz

Die Diskussionsveranstaltung „Inklusion – gleiche Chancen für alle? Auf dem Weg zum Bundesteilhabegesetz“ stieß auf großes Interesse. Zu der Veranstaltung kamen gut 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Betriebsstätte Spielkaulenweg der Hephata Werkstätten. Sie bot Betroffenen und Experten am Abend des 28. Juni 2016 in Mönchengladbach die Möglichkeit den Entwurf zum Bundesteilhabegesetz zu diskutieren, der am gleichen Morgen in Berlin verabschiedet worden war.

Im Einführungsvortrag stellte die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack, MdB zunächst die Grundlagen des vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfes des Bundesteilhabegesetzes vor. Auf dieser Grundlage diskutierten neben Kerstin Tack und Gülistan Yüksel, auch Dörte Schall, Rechts- und Sozialdezernentin der Stadt Mönchengladbach sowie Klaus-Dieter Tichy, kaufmännischer Vorstand der Stiftung Hephata und stellten sich den zahlreichen Fragen der Teilnehmer.

„Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Unser Ziel ist es, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Denn eine solidarische Bürgergesellschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Menschen mit Behinderungen der Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Ich freue mich sehr, dass so viele Bürgerinnen und Bürger unserer Einladung gefolgt sind, um mit uns zu diskutieren“, so Yüksel.

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