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30. Mai 2016
Soziale Gerechtigkeit im Fokus – Neues aus der SPD-Bundestagsfraktion
7. Juni 2016

Integrationsgesetz & Gleichberechtigung – Neues aus der SPD-Bundestagsfraktion

Der respektlose Angriff des brandenburgischen AfD-Chefs Peter Gauland auf den deutschen Nationalspieler Jérôme Boateng war ein Eigentor für die AfD, das einmal mehr zeigt: Die AfD macht keine Politik für Deutschland und seine Menschen, sondern versucht mit einer verqueren Weltanschauung, Stimmung gegen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu machen. Der Aufstieg vergleichbarer Parteien in vielen europäischen Ländern und die jüngste Wahl zum Bundespräsidenten in Österreich machen deutlich: Ganz Europa ist gefordert, sich diesen Kräften der Spaltung entgegenzustellen.

Dafür muss Europa beweisen, dass es gemeinsam Lösungen voranbringen kann. Das gilt in der Flüchtlingspolitik, aber auch im Hinblick auf die Krise in Griechenland. Es ist daher gut, dass die Eurogruppe nun den Weg frei gemacht hat für weitere Hilfsgelder. Damit haben die Euro-Partner die Anstrengungen der griechischen Regierung anerkannt, notwendige Reformen im Land durchzusetzen. Die grundsätzliche Verständigung auf Schuldenerleichterungen ab 2018 schafft zudem die notwendige Planungssicherheit, um die wirtschaftliche Erholung in Griechenland voranzubringen.

Integration: SPD hat Grundsatz des Förderns und Forderns durchgesetzt

Mit dem Integrationsgesetz, das die Regierungsfraktionen diese Woche in das parlamentarische Verfahren einbringen, werden zum ersten Mal in unserer Geschichte klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, wollen wir eine gute Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist der Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz und ein großer Erfolg für die SPD. Die SPD hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Pflichten und Rechte hierbei im Einklang miteinander stehen. Wir sind der Überzeugung: Damit der Start in ein neues Leben gelingt, braucht es ein „Fördern und Fordern“.

Mit dem Gesetz wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende deutlich vereinfacht. Die Vorrangprüfung in Bezirken mit guter Arbeitsmarktlage wird befristet ausgesetzt. Asylsuchende können dort künftig eingestellt werden, ohne dass vorher umständlich geprüft werden muss, ob hierfür auch Einheimische zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erleichtern wir den Zugang zu Ausbildungsförderung und schaffen mehr Rechtsicherheit bei der Berufsausbildung. Wir haben durchgesetzt, dass geduldete Auszubildende künftig eine Duldung für die Gesamtdauer ihrer Ausbildung erhalten. Für eine sich an die Ausbildung anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt („3+2 – Regelung“). Die bislang geltende Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben.

Die Angebote zum Spracherwerb werden nochmals deutlich ausgeweitet und Wartezeiten verkürzt. Im Gegenzug fordert das Integrationsgesetz von Asylsuchenden das Erlernen der deutschen Sprache und eine aktive Teilnahme an den angebotenen Kursen ein. Dabei wird die besondere Situation von Flüchtenden berücksichtigt: Bei den Regelungen für eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis werden erfüllbare Anforderungen an Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts gestellt. Anstrengung wird belohnt: Wer bei Spracherwerb und Integration großes Engagement zeigt, kann bereits nach drei Jahren ein unbefristetes Niederlassungsrecht erhalten.

Auf Wunsch der Bundesländer sieht der Gesetzentwurf die befristete Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende vor, um deren Verteilung auf Gemeinden und Städte besser steuern zu können. Damit soll verhindert werden, dass soziale Brennpunkte entstehen. Die SPD hat darauf geachtet, dass die Wohnsitzauflage nicht einer raschen Eingliederung in den Arbeitsmarkt entgegensteht. Sie wird daher für diejenigen ausgesetzt, die eine Ausbildung oder Arbeit finden, selbst wenn das Einkommen noch nicht zur Sicherung des Lebensunter-halts einer ganzen Familie ausreicht.

Das Integrationsgesetz ist ein erster wesentlicher Schritt, um Einwanderung und Integration einen klaren rechtlichen Rahmen zu geben. Der zweite Schritt muss nun folgen: ein Einwanderungsgesetz, mit dem gezielt die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte in unser Land gesteuert wird.

Türkei-Abkommen: Zusammenarbeit und kritischer Dialog

Die jüngste Entscheidung des türkischen Parlaments zur Aufhebung der Immunität von 138 Abgeordneten steht im klaren Widerspruch zu den demokratischen Grund-werten in Europa. Gerade weil wir mit der Türkei weiter zusammenarbeiten wollen, ist Klartext angesagt. Wir dürfen nicht schweigen zu den vielen Angriffen in der heutigen Türkei gegen rechtstaatliche Prinzipien und die Presse- und Meinungsfreiheit.

Im Hier und Jetzt stehen die Türkei und Europa vor der gemeinsamen Herausforderung, die Flüchtlingskrise partnerschaftlich zu bewältigen. Tatsache ist: Das EU-Abkommen mit der Türkei ist seit einigen Wochen in Kraft getreten – und es zeigt Wirkung. Bislang hält die Türkei ihre Zusagen ein, das Geschäft der Schlepper in der Ägäis wirksamer zu unterbinden. Nun müssen die anderen Teile des Abkommens entsprechend den Vereinbarungen umgesetzt werden. Dies gilt auch für die Visa-Liberalisierung für türkische Staatsbürger, die erst dann gelten kann, wenn die Türkei die Voraussetzungen dafür erfüllt. Europa ist nicht erpressbar – daran darf es keinen Zweifel geben. Gleichzeitig muss aber auch Europa seine Zusagen gegenüber der Türkei einhalten. Die Türkei hat selbst bereits über 2,7 Millionen Flüchtlinge aufgenommen und braucht nun Unterstützung, um deren Gesundheitsvorsorge und den Zugang zu Arbeit und Bildung zu verbessern.

SPD fordert gerechte Entlohnung von Frauen und Männern

Noch immer verdienen Männer im Schnitt 22 Prozent mehr als Frauen. Frauen bekommen selbst bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit oft noch immer weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Das schlägt sich auch negativ auf die Einkommenssituation von Frauen bei Eintritt in das Rentenalter nieder. Frauen haben deshalb ein deutlich höheres Risiko, von Altersarmut betroffen zu sein. Diese Ungleichheit gehört schnellstens abgeschafft!

Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit muss daher auch bei der Bezahlung von Frauen und Männern gelten. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die SPD im Koalitionsvertrag gesetzliche Maßnahmen verankert, um die Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu fördern. Diese sollen nun in dem von unserer Ministerin Manuela Schwesig erarbeiteten Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit umgesetzt werden. Insbesondere sollen transparente Entgeltstrukturen und nachvollziehbare Bewertungsverfahren in Unternehmen etabliert werden.

Wir fordern unseren Koalitionspartner auf, seine Blockade gegen dieses im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben endlich aufzugeben und eine zügige parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfes nicht länger aufzuhalten. Beim morgigen Treffen der Koalitionsspitzen kann die Union zeigen, ob sie es ernst meint mit der gerechten Entlohnung von Frauen und Männern.