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Neue Förderung für die Mehrgenerationenhäuser

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In nahezu jedem Landkreis wurden 2006 bundesweit ungefähr 500 Mehrgenerationen-häuser ins Leben gerufen um das Prinzip einer Großfamilie, in der ein Geben und Nehmen zwischen Alt und Jung selbstverständlich ist, in die moderne Gesellschaft zu übertragen. Das Ziel dieser Einrichtungen ist es, die vorhandenen Kompetenzen, Erfahrungen und Interessen mit ihrer Unterschiedlichkeit zu nutzen um Vielfältigkeit zu fördern. Immer wieder wurde um die weitere Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser gerungen. Nun wurde ein neues Förderprogramm aufgelegt.

Das vom Bundesfamilienministerium durchgesetzte Bundesprogramm tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und soll zunächst bis 2020 laufen. Es setzt zwei wichtige inhaltliche Schwerpunkte: Die notwendige Gestaltung des demografischen Wandels in die Angebote (obligatorisch) sowie die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (zusätzlich fakultativ). Das Programm soll vor allem durch einen Beschluss einer zukünftigen kommunalen Vertretungskörperschaft vorangetrieben werden, sodass Mehrgenerationen-häuser auch in die „Planung zur Bewältigung des demografischen Wandels einbezogen werden“ können.

Unverändert zum Vorgängermodell des Aktionsprogramms der Mehrgenerationenhäuser II (AP II) bleiben die finanziellen Gesamtfördersummen pro Haus bei jährlich 40.000€. Diese werden aus einem Bundeszuschuss von 30.000€ und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000€ von Kommune, dem Landkreis und/oder dem zuständigen Land zusammensetzt.

Eine der Hauptänderungen zum Vorgängerprogramm besteht in der zugelassenen Flexibilität der einzelnen Häuser bezüglich des Einsatzes der Fördermittel als Personal- und/oder Sachkosten. Die bisherigen Vorgaben des AP II hatten diese fest vorgeschrieben. So durften nur maximal 20.000€ der Fördermittel für Personalkosten eingesetzt werden, was nun nicht mehr der Fall ist. „Vor allem die positive Resonanz der letzten Jahre zeigt, dass dieses Programm förderungswürdig ist. Die nun gewonnene Flexibilität ist sehr zu begrüßen“ so Gülistan Yüksel.

Bis zu zehn weitere Mehrgenerationenhäuser sollen als Pilotprojekte im Jahr 2016 realisiert werden um die Vorgaben und Inhalte des neuen Bundesprogramms zu prüfen. Die breite Veröffentlichung der neuen Förderrechtlinien und der Start des Interessenbekundungs-verfahrens mit zwei Informationsveranstaltungen sind für April 2016 geplant.