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12. März 2015

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zu Beginn möchte ich betonen, dass das Thema, über das wir reden, zu wichtig ist, als dass wir uns in parteipolitischem Klein-Klein verlieren dürften. Wir müssen hier alle an einem Strang ziehen. Unser Ziel als Abgeordnete im Deutschen Bundestag und insbesondere als Mitglieder des Familienausschusses muss es sein, das Wohl der Kinder in Deutschland zu gewährleisten,

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

das Wohl aller Kinder in Deutschland, egal ob sie hier geboren wurden, zugewandert sind oder auf der Flucht vor Krieg und Armut zu uns gekommen sind. Ich denke, ich kann hier für alle Anwesenden sprechen, wenn ich sage, dass wir diesen Kindern helfen müssen.

Besonders schutzbedürftig sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, sie kommen in großer Not zu uns. Diese Kinder sind nicht freiwillig hier, sie sind geflohen vor Krieg, Gewalt, Unterdrückung und Verfolgung. Manche wurden vertrieben, manche sind von ihren Eltern in der Hoffnung geschickt worden, dass den Kindern in Deutschland eine bessere Perspektive für die Zukunft geboten wird. Eltern und Kinder trennen sich dabei niemals freiwillig; das muss uns immer bewusst sein. Viele sind von Krieg und Terror traumatisiert und finden sich nun allein in einem fremden Land wieder, wo sie weder Kultur noch Sprache verstehen. Manche haben Schlafstörungen, geraten bei lauten Geräuschen in Panik oder sind sogar suizidgefährdet. Sie hier aufnehmen, sie schützen und zur Ruhe kommen lassen, dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Egal wie viele kommen, ob es hundert oder tausend sind: Es sind Kinder, die unsere Hilfe benötigen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, in Ihrem Antrag erwähnen Sie genau die Punkte, die uns auch wichtig sind und die wir bereits unterstrichen haben: Bestehende Missstände müssen beseitigt werden. Das Kindeswohl hat den absoluten Vorrang in allem, was wir unternehmen. Die besonders belasteten Kommunen und Jugendämter müssen entlastet werden.

In Abstimmung mit den Ländern sind wir nun gemeinsam gefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den stetig steigenden Belastungen der Kommunen durch eine bessere Verteilung der Flüchtlinge entgegenwirkt. Auch ich bin mir der Bedenken gegenüber einer Umverteilung durchaus bewusst; aber die jetzige Situation ist bei dem hohen Zustrom so nicht tragbar. Es entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn Kinder und Jugendliche ohne ausreichendes pädagogisches Personal in überfüllten Unterkünften auf engstem Raum zusammenleben.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen die betroffenen Kommunen und Jugendämter mit diesen Herausforderungen nicht alleinlassen. Deshalb würde ich mir persönlich wünschen, dass auch der Bund finanzielle Verantwortung übernimmt.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Die Versorgung, Betreuung, Unterstützung und Unterbringung muss bedarfsgerecht nach dem Jugendhilferecht geschehen. An der Primärzuständigkeit der Jugendämter wird hierbei festgehalten; denn hier sitzen die Experten. Es gilt ganz klar, dass die Kinder und Jugendlichen nur an fachgerecht ausgestattete und auf die Bedürfnisse der Flüchtlingskinder angepasste Jugendämter übergeben werden. Eine Umverteilung geschieht nur unter Berücksichtigung des Kindeswohls.

Ich finde es gut, dass Sie in Ihrem Antrag fordern, dass das Alter für die Verfahrensmündigkeit in aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten auf 18 Jahre angehoben wird. Auch wir in der SPD haben bereits klargestellt, dass die bisherige Regelung, nach der Jugendliche rechtlich schon mit 16 Jahren als verfahrensmündig gelten, nicht richtig ist. Darum haben wir einen entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag festgeschrieben. So wird es auch umgesetzt.

(Beifall bei der SPD)

Verstärkt soll auch auf eine gemeinsame Verteilung und Unterbringung geachtet werden. Dabei sollen nicht nur familiäre, sondern auch persönliche Beziehungen berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche, die sich auf ihrer Flucht kennengelernt und gemeinsam den schweren Weg nach Deutschland zurückgelegt haben, sollten nicht getrennt werden. Sie haben Vertrauen und Beziehungen zueinander aufgebaut. Sie bei einer Umverteilung wieder auseinanderzureißen, wäre unverantwortlich.

(Beifall bei der SPD)

Der Königsteiner Schlüssel soll also nicht rigoros angewendet werden, sondern soll modifiziert werden. Das Kindeswohl hat immer Vorrang. Es darf keine Verteilung bei Kindeswohlgefährdung geben.

Mir ist es ganz wichtig, die Menschen mitzunehmen. Wir dürfen nicht über die Kinder und Jugendlichen hinweg entscheiden, sondern sie müssen an dem Entscheidungsprozess beteiligt werden. Ihre Bedürfnisse und Wünsche müssen ernst genommen und auch berücksichtigt werden. Das Thema der weiter gehenden Schaffung von Beschwerde- und Beteiligungsmechanismen über das Bundeskinderschutzgesetz hinaus ist Gegenstand der Beratungen der Bund-Länder-AG zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung.

Auch der Zugang zu Ausbildung und Sprachkursen muss verbessert werden. Wir dürfen die Kinder und Jugendlichen mit der Bewältigung ihres Alltags nicht alleinlassen. Sie brauchen Sicherheit und Perspektiven sowie die Möglichkeit, ihre Potenziale zu erkennen und zu entwickeln. Laut UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Bildung. Wir müssen daher darüber diskutieren, den Aufenthalt bis zum Abschluss der Ausbildung zu gewährleisten und eine Übergangsregelung zur anschließenden Arbeitssuche zu finden.

(Beifall bei der SPD)

Darüber hinaus brauchen wir aussagekräftige Daten. Wir benötigen eine verlässliche Auskunft darüber, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hier ankommen, wo sie herkommen, welche Transitstrecken sie gewählt haben. Diese Daten sind notwendig, damit wir effektiv helfen können. Sie sind wichtig, um die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen besser zu verstehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie eingangs erwähnt: Wir haben alle das gleiche Ziel; wir müssen alle am selben Strang ziehen. Auch die Kinderkommission – das ist eben erwähnt worden – hat die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Blick; dafür auch von hier aus unseren herzlichen Dank. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf abwarten und gemeinsam das Wohl der Kinder in den Vordergrund stellen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)