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18. März 2014
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24. März 2014

Equal Pay Day: Symbol der bestehenden Lohnlücke

Frauentag_FahimiAm 21. März ist es wieder soweit: In ganz Deutschland begehen Frauen und Männer den jährlichen Equal Pay Day. Den Tag im Jahr, der symbolisch auf die bestehende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen hinweist.

Davon sind wir leider noch weit entfernt, deshalb muss der Kampf für „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ weiter gehen. Mit unseren im Koalitionsvertrag eingebrachten sozialdemokratischen Vereinbarungen kommen wir unserem Ziel von Entgeltgleichheit ein gutes Stück näher.

Dennoch: Auch in diesem Jahr beträgt die Lohnlücke durchschnittlich 22%: also 80 Tage, die Frauen bei gleichem Arbeitsvolumen unentgeltlich arbeiten. Dies ist ein Zeichen dafür, dass wir in Deutschland Diskriminierung und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt immer noch nicht überwunden haben.

Das Motto des diesjährigen Equal Pay Days lautet „…und raus bist Du?“ und fokussiert sich auf Minijobs und Teilzeitarbeit.

Es sind vor allem Frauen, die aufgrund von Familienplanung erwerbsfreie Pausen machen und danach nur schwer wieder den beruflichen Einstieg finden. Beschäftigung in Teilzeit kann für den Wiedereinstieg nützlich sein, führt auf Dauer aber zu neuen Problemen wie niedrigen Löhnen und erschwerten Aufstiegschancen. Auch kann durch die geringeren Löhne eine angemessene Rente nicht gewährleistet werden, weshalb oft Frauen von Altersarmut betroffen sind.

Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass die Selbstverpflichtungen der Unternehmen nicht die gewünschten Verbesserungen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt gebracht haben. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig. Der flächendeckende Mindestlohn, der von uns SozialdemokratenInnen endlich umgesetzt wird, kommt insbesondere auch Frauen zugute, da traditionelle Frauenberufe oft schlechter bezahlt werden. Für die soziale und auch wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands sind Frauen mit ihren Fähigkeiten und Begabungen unabdingbar.

Im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt:

  • Transparenz durch Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im Lagebericht nach Handelsgesetzbuch (HGB) auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung zu nehmen
  • Einen individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten
  • Verbindliche Verfahren für die Akteur/innen im Betrieb zur Behebung von Entgeltdiskriminierung
  • Eine Initiative mit den Tarifpartnern zur Überwindung struktureller Entgeltungleichheit
  • Die Aufwertung von sozialen Dienstleistungsberufen