24. Juni 2022

Abschaffung von §219a StGB
Yüksel: „Ein guter Tag für Frauenrechte!“ 

Der Deutsche Bundestag hat die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte zukünftig auf ihren Webseiten über Schwangerschaftsabbrüche informieren ohne, dass sie dafür kriminalisiert werden oder eine Strafverfolgung befürchten müssen.