24. Juni 2022
Der Deutsche Bundestag hat die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte zukünftig auf ihren Webseiten über Schwangerschaftsabbrüche informieren ohne, dass sie dafür kriminalisiert werden oder eine Strafverfolgung befürchten müssen.