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Integrationsminister stimmen mit 2/3-Mehrheit gegen Optionspflicht und für doppelte Staatsbürgerschaft

Nordrhein-Westfalen hat sich auf der Integrationsministerkonferenz in Dresden ausdrücklich für die Abschaffung der Optionspflicht für junge Migranten eingesetzt. Mit der 2/3-Mehrheit der rot-grünen Bundesländer wurde ein von NRW eingebrachter Beschlussvorschlag angenommen. NRW-Integrationsminister Guntram Schneider: „Wir brauchen keine deutsche Staatsangehörigkeit auf Zeit, sondern eine gesetzliche Grundlage ohne Wenn und Aber, die es den Optionspflichtigen, die hier geboren sind, erspart, sich zwischen zwei Pässen entscheiden zu müssen.“

Hintergrund der Forderung ist die gesetzliche Vorgabe, dass hier geborene Migrantenkinder sich bis zum 23. Lebensjahr zwischen dem Pass der Eltern und dem deutschen Pass entscheiden müssen und in Entscheidungskonflikte geraten. „Unser Ziel kann es nicht sein, Bürger zu verlieren. Unser Ziel muss sein, mehr Einbürgerungen zu verwirklichen“, erklärte Schneider.

Die Integrationsministerkonferenz hat – nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen – eine Zwei-Drittel-Mehrheit der rot-grünen Bundesländer. „Die heute von uns beschlossene Forderung nach Abschaffung der Optionspflicht ist ein wichtiges und eindeutiges Signal nach Berlin“, ergänzte der Minister. „Ich fordere die Bundesregierung auf, jetzt zügig tätig zu werden. Die Optionspflicht ist ein integrationsfeindliches Ärgernis und ein bürokratisches Monstrum für die Behörden in den Kommunen.“

Zweites wichtiges Thema war die NRW-Forderung nach einer generellen Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit. Schneider: „Wir sind uns mit der Mehrheit der Integrationsminister der Länder einig, dass das Verbot der Mehrstaatigkeit nicht in unsere Zeit passt. Die Mehrheit der modernen Industriestaaten hat eine Einbürgerungsregelung, die Mehrstaatigkeit erlaubt. Auch Deutschland braucht ein modernes Einbürgerungsrecht.“

Ein weiteres wichtiges Thema der 8. Integrationsministerkonferenz war die Armutszuwanderung aus Osteuropa. Die Länder haben den Bund geschlossen aufgefordert, auch EU-Bürgern einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs einzuräumen. Das wäre ein bedeutsamer Schritt zu einer Verbesserung der Integration gerade auch für die EU-Armutsflüchtlinge. Zudem sprachen sich die Länder dafür aus, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union für EU-Bürger zu öffnen. Bisher können nur Nicht-EU-Bürger unterstützt werden, was angesichts der Armutswanderung innerhalb der EU nicht mehr haltbar sei.

NRWSPD

Informationen zur Optionspflicht erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern. Hier gelangen Sie dorthin.