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Zukunftskonferenz, Rente & Bundesteilhabegesetz

Im „Projekt Zukunft #NeueGerechtigkeit“ haben wir im engen Dialog mit Wissenschaftlern, Verbänden, Gewerkschaften, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen neue Ideen erarbeitet – etwa für eine zuverlässige Sozialversicherung für Solo-Selbständige, für eine bessere frühkindliche Bildung oder für ein Einwanderungsgesetz. Vergangenen Freitag haben wir unsere Vorschläge auf einer Zukunftskonferenz vorgestellt und mit über 800 Gästen diskutiert. Nun beginnt der nächste Schritt, denn in den nächsten Monaten werden wir die Konzepte in parlamentarische Initiativen umsetzen.

Das Projekt Zukunft #NeueGerechtigkeit zeigt: Wir kümmern uns um die Alltagsfragen, die Menschen in ihrem Leben beschäftigen. Gleiches gilt für das Bundesteilhabegesetz, das wir diese Woche im Deutschen Bundestag abschließend beraten, und für das vergangene Woche vorgelegte Rentenkonzept. Konkrete Lösungen sind die richtige Antwort auf die Verunsicherung, die viele Menschen umtreibt. Denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht einen handlungsfähigen Staat, der für Sicherheit und Gerechtigkeit sorgt.

SPD-Konzept für eine verlässlich gute Rente

Sich nach einem langen Arbeitsleben auf eine gute Altersversorgung verlassen zu können – das ist ein Kernversprechen unseres Sozialstaates. Um eine gute Rente in Zukunft zu gewährleisten, müssen wir unser System der Alterssicherung allerdings an sich verändernde Rahmenbedingungen anpassen. Dazu gehört die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft ebenso wie der Einfluss der Digitalisierung auf unsere Arbeitswelt und Erwerbsbiographien.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgeschlagene Gesamtkonzept für eine zukunftsfeste Alterssicherung. Denn es schafft mehr Planbarkeit bei der Rente und bekämpft Altersarmut zielgenau. Wir begrüßen zudem, dass das Rentenkonzept vorsieht, Vorsorgelücken bei den Selbstständigen zu schließen: Diese sollen künftig grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen werden.

Mit einer doppelten Haltelinie bei Rentenniveau und Beitragssatz wahren wir die notwendige Balance, indem wir ein würdiges Leben im Alter sichern und gleichzeitig die junge Generation nicht überfordern. Konkret sieht das Konzept vor, dass das Rentenniveau nicht unter 46 Prozent fällt. Gleichzeitig sollen die Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Rente gesetzlich auf maximal 22 Prozent bis 2030 bzw. maximal 25 Prozent bis 2045 gedeckelt werden.

Fest steht: Die Beitragszahler allein können die Folgen des demografischen Wandels nicht allein schultern. Dies ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein so genannter Demografiezuschuss aus Bundesmitteln soll daher ab 2030 für eine gerechtere Finanzierung der Lasten sorgen. Klar ist: Wir müssen alle Potenziale ausschöpfen, um die umlagefinanzierte gesetzliche Rente zu stärken. Dafür braucht es neben einer besseren Nachqualifizierung von Erwerbslosen, mehr Investitionen in Bildung und Kinderbetreuung, mehr Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt auch die gesteuerte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland.

Höhere Renten für Erwerbgeminderte und Ost-West-Angleichung beschlossen

Damit unser Rentensystem für alle Generationen verlässlich und finanzierbar bleibt, braucht es einen mutigen Sprung nach vorne. Beim Koalitionsausschuss in der vergangenen Woche haben sich CDU und CSU leider nicht durchringen können, unseren Vorschlag für eine umfassende Rentenreform mitzutragen. Trotzdem ist es uns zusammen mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gelungen, neben der zügigen gesetzlichen Stärkung der Betriebsrenten weitere Fortschritte bei der Rente mit unserem Koalitionspartner zu vereinbaren.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, muss sich auf die Solidargemeinschaft verlassen können. Daher haben wir weitere Verbesserungen bei der Rente wegen Erwerbsminderung durchgesetzt. Davon profitieren künftig jährlich über 170.000 Personen, die neu eine Rente für Erwerbsgeminderte beziehen. Die Zurechnungszeit wird stufenweise um weitere drei Jahre bis 2024 von heute 62 Jahre auf 65 Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte werden bei der Rente im Ergebnis dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten. Dies führt zu einer spürbaren Anhebung der Renten für Erwerbsgeminderte und ist ein entscheidender Schritt gegen Altersarmut.

Der Koalitionsausschuss hat sich außerdem auf eine gesetzlich geregelte vollständige Angleichung der Renten in Ost und West verständigt. Diese soll in innerhalb der nächsten beiden Legislaturperioden in sieben Schritten ab 1. Juli 2018 vollzogen werden. Im Ergebnis wird es dann keine Unterschiede mehr bei der Rentenberechnung in den alten und neuen Bundesländern geben. Dafür haben wir seit Jahren gekämpft. Und auch wenn wir uns für ein zügigere Angleichung ausgesprochen haben: Der nun gefundene Kompromiss ist fair – sowohl für die Rentnerinnen und Rentner als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die rentenrechtliche Gleichstellung überfällig und eine Frage der Gerechtigkeit, die alle angeht. Deshalb muss die Rentenangleichung über den von allen Steuerzahlern getragenen Bundeshaushalt finanziert werden und nicht von den Beiträgen der Rentenversicherten. Die Union sperrt sich derzeit gegen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Solidarrente. Wir dagegen finden: Wer sein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter über mehr verfügen als die Grundsicherung. Eine solche Mindestrente darf nicht an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden sein. Dies ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit. Deshalb kämpfen wir weiter dafür, die Solidarrente noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.

Bundesteilhabegesetz: Weniger behindern, mehr ermöglichen

Mit dem Bundesteilhabegesetz ermöglichen wir Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres Leben und eine bessere gesellschaftliche Teilhabe. Gegenüber dem geltenden Recht bringt das Gesetz erhebliche Verbesserungen. Es vollzieht den Einstieg in einen Systemwechsel bei der Eingliederungshilfe – weg vom Fürsorgeprinzip der Sozialhilfe hin zu einer auf den individuellen Bedarf zugeschnittenen Leistung. Das ist ein immenser Fortschritt für die heute knapp 700.000 Betroffenen. Sie können künftig deutlich mehr von ihrem Einkommen und Barvermögen zurücklegen, denn die Freibeträge werden deutlich angehoben. Zudem werden Ehepartner künftig nicht mehr zur Finanzierung herangezogen.

Angesichts der Tragweite dieser sozialpolitischen Reform war es gut, dass Verbände und betroffene Akteure von Anfang an eng eingebunden waren, um ihre Anregungen berücksichtigen zu können. Auf dieser Grundlage hat die Koalition nochmals entscheidende Verbesserungen am Gesetzentwurf vorgenommen:

  • Festgeschrieben ist nun der Vorrang von Wohnformen außerhalb von „besonderen“ – bisher hieß es „stationären“ – Wohnformen. Zugleich nehmen wir bei Assistenzleistungen, die mit dem Wohnen in Zusammenhang stehen, die Wünsche der Betroffenen stärker in den Blick.
  • Es ist sichergestellt, dass Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auch in Zukunft nebeneinander gewährt werden. Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird nicht eingeschränkt, sondern die derzeitigen Zugangskriterien bleiben bis zum 1.1.2023 bestehen und werden erst dann nach einer gründlichen Evaluierung und einer Erprobungsphase durch neue ersetzt.
  • Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung gelten nun auch für den Besuch weiterführender Schulen sowie für schulische berufliche Weiterbildung.

Ich bin überzeugt: Mit dem Bundesteilhabegesetz werden wir den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht und unterstützen Menschen mit Behinderungen, ein eigenverantwortlicheres Leben zu führen.