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Vorschläge zum Bundespreis Verbraucherschutz bis 15. März

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Der Countdown läuft: Noch bis 15. März können Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger des Bundespreises Verbrau­cher­schutz 2015 eingereicht werden. Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz zeichnet zum zweiten Mal Persönlichkeiten und Projekte aus, die die Rechte von Verbrauchern in der Wirt­schaft, bei Behörden oder der Politik durchsetzen. Das Vor­schlags­formular steht unter www.verbraucherstiftung.de. Die Preisverleihung erfolgt auf dem Deutschen Verbrauchertag im Juni in Berlin. Schirmherr ist Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas.

Gesetze und Regeln sind elementar für einen wirksamen Verbrau­cher­­schutz. Regeln müssen aber auch eingehalten werden. „Ich danke daher allen, die ihre Rechte gegenüber unfairen Unternehmen einfordern“, sagt Bundesminister Heiko Maas.

Mit dem Bundespreis Verbraucherschutz werden einige besonders engagierte Persönlichkeiten und Organisationen geehrt. „Meine Aner­kennung gilt aber auch allen anderen, die ihre Rechte durchsetzen und damit zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes bei­tragen“, so Maas weiter.

Der Preis für eine herausragende Persönlichkeit ist mit 15.000 Euro, für ein Projekt mit 5.000 Euro dotiert. Im April ermittelt eine 13-köpfige Fachjury die Gewinner. Der Jury gehören die Verbraucherschutz­ministerinnen und -minister aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sowie Vertreter von Verbraucherorganisationen, Wirtschaft und Wissenschaft an. Alle Bundesbürger sind aufgerufen, Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger bei der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz einzureichen.

Link zu den Formularen